
Dirk Salewski (BFW) im Gespräch über explodierende Baukosten, DIN-Normen und wie der Gebäudetyp E die Wohnungskrise lösen kann. Jetzt reinhören!
Der deutsche Wohnungsbau leidet seit Jahren unter einer schleichenden, aber massiven Verteuerung. Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), macht im Gespräch mit Dr. Peter Burnickl deutlich, dass der vermeintliche globale Goldstandard beim Bauen mittlerweile zu einem unbezahlbaren Luxus geworden ist. Solange die Zinsen historisch niedrig waren und staatliche Förderprogramme die Kosten abfederten, blieb diese Entwicklung weitgehend unbemerkt. Doch mit dem Zinsanstieg über die 3-Prozent-Marke und dem fast vollständigen Wegfall von Subventionen zeigt sich das Problem in seiner vollen Härte.
„Statt mehr und noch komplexerer Regeln brauchen wir viel, viel weniger Regeln.“ — Dirk Salewski
Der drastische Rückgang der Baugenehmigungen und Projektstarts, insbesondere im Einfamilienhaussegment mit über 50 Prozent bundesweit, verdeutlicht die akute Krise der Baubranche. Die traditionelle Vorgehensweise, immer höhere Anforderungen an die Bauphysik, den Schallschutz und die Statik zu stellen, führt dazu, dass Bauen für den Großteil der Bevölkerung schlicht unerschwinglich geworden ist.
Als Lösungsansatz hat sich die Debatte um den sogenannten Gebäudetyp E etabliert. Ursprünglich von der Bayerischen Architektenkammer ins Leben gerufen, hat der BFW diese Idee mit konkreten Inhalten gefüllt. Es geht dabei um eine bewusste Rückbesinnung auf einfachere, aber vollkommen sichere Standards im Wohnungsbau.
Die Kernidee des Gebäudetyps E lässt sich in wenigen Punkten zusammenfassen:
Durch diese Vereinfachungen könnten erhebliche Material- und Planungskosten eingespart werden, ohne dass die Nutzbarkeit oder Langlebigkeit des Gebäudes beeinträchtigt wird.
Ein besonders kritischer Treiber der Baukosten ist die technische Gebäudeausrüstung (TGA). Während die Kosten für den Rohbau in den vergangenen 20 Jahren um moderate 100 Prozent (ca. 5 Prozent pro Jahr) gestiegen sind, explodierten die Ausgaben für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen im selben Zeitraum um sage und schreibe 336 Prozent.
Die Modernisierung hat zwar zu Komfortgewinnen geführt, steht jedoch in keinem wirtschaftlichen Verhältnis mehr zu den tatsächlichen Einsparungen im laufenden Betrieb.
Ein wesentlicher Teil der Überregulierung stammt nicht vom Gesetzgeber selbst, sondern aus der Selbstverwaltung der Wirtschaft über das Deutsche Institut für Normung (DIN). Dirk Salewski, selbst Präsidiumsmitglied des DIN seit 2019, kritisiert die mangelnde Transparenz und die Dominanz von Industrieinteressen in den Normungsausschüssen.
Dies führt dazu, dass Normen wie die DIN 18015 für elektrische Anlagen immer höhere quantitative Mindeststandards vorschreiben, was vor allem dem Absatz der Zulieferindustrie dient, anstatt dem tatsächlichen Bedarf der Bewohner zu entsprechen.
Um den Gebäudetyp E rechtssicher in der Praxis verankern zu können, bedarf es einer Reform des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der bisherige Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht juristisch komplexe neue Vertragstypen vor, was in der Praxis zu einer langwierigen Hängepartie führen könnte.
Salewski plädiert stattdessen für eine radikale Vereinfachung des gesetzlichen Werkbegriffs im § 633 BGB:
„Ein Werk ist frei von Mängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat.“ — Dirk Salewski
Sollte keine explizite Beschaffenheit vereinbart worden sein, darf als gesetzlicher Auffangmaßstab nur noch die Einhaltung der jeweiligen Landesbauordnung gelten. Damit würde der schwammige und haftungsträchtige Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ entschärft, der heute oft von Gutachtern und Juristen genutzt wird, um Werklohnzahlungen zu verweigern oder zu kürzen, selbst wenn das Gebäude vollkommen funktionstauglich und mängelfrei ist.
Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen ist die Wohnimmobilie als Assetklasse nicht tot. Aufgrund des massiven Wohnungsmangels, der sich insbesondere in den Ballungsräumen zu einem sozialen Sprengstoff entwickelt, bleibt die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ungebrochen hoch.
Für Investoren bieten sich im aktuellen Marktumfeld folgende strategische Ansätze:
Ein erfolgreiches Bauprojekt unter den heutigen Bedingungen erfordert vor allem Mut zur Abweichung von überflüssigen Normen und ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen zwischen allen Projektbeteiligten. Wer als Investor nicht selbst über tiefgehendes bautechnisches Fachwissen verfügt, sollte sich von erfahrenen Bauingenieuren begleiten lassen.
„Wenn du merkst, dass das Pferd, das du reitest, tot ist, steige ab.“ — Dirk Salewski
Nur durch ein grundlegendes Umdenken aller Akte aller Akteure – von der Politik über die Planer bis hin zu den Bauherren – kann es gelingen, die Baukosten wieder auf ein gesellschaftlich tragbares Niveau zu senken und die Wohnungsnot in Deutschland wirksam zu bekämpfen.
Der Gebäudetyp E bezeichnet ein Konzept für einfacheres Bauen, bei dem bewusst auf teure Komfortstandards verzichtet wird. Es konzentriert sich auf die Einhaltung der Landesbauordnung für Sicherheit und Brandschutz, um Baukosten drastisch zu senken.
Neben gestiegenen Material- und Zinskosten liegt die Hauptursache in der enormen Zunahme von technischen Anforderungen, Normen und Komfortstandards, die das Bauen extrem verteuert haben.
Die Kosten für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) sind in den letzten 20 Jahren um ca. 336 % gestiegen, während die Kosten für den Rohbau im selben Zeitraum nur um etwa 100 % zunahmen.
Die DIN-Normen werden vom Deutschen Institut für Normung e. V. erarbeitet, einer Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft, in der vor allem Vertreter der Industrie sitzen, während der Mittelstand unterrepräsentiert ist.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass der Standard EH70 (Effizienzhaus 70) das wirtschaftlichste Verhältnis aus günstigen Erstellungskosten und niedrigen Betriebskosten bietet.
Der KfW-55-Standard gilt historisch als ein sehr guter und ausgewogener Standard, wird jedoch durch neuere, noch schärfere gesetzliche Anforderungen wirtschaftlich oft überholt.
Durch Verschärfungen in den Stahlbetonrichtlinien und Normenausschüssen, an denen auch die Stahlindustrie beteiligt ist, wird heute oft deutlich mehr Bewehrungsstahl vorgeschrieben, was technisch nicht immer zu rechtfertigen ist.
Er schlägt vor, im Paragrafen zum Werkvertrag (§ 633 BGB) klarzustellen, dass ein Werk mangelfrei ist, wenn es der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht, und als gesetzliche Standard-Auffanglinie nur die Landesbauordnung gilt.
Ja, in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Bayern gibt es attraktive Förderprogramme, die Investoren trotz hoher Zinsen einen guten Eigenkapitalhebel und verlässliche Renditen ermöglichen.
Bauherren können Kosten sparen, indem sie im Vertrag bewusst und rechtssicher von teuren DIN-Normen abweichen, die Ausstattung auf das Wesentliche reduzieren und auf überdimensionierte Haustechnik verzichten.
Das Transkript für diese Folge wird derzeit vorbereitet.