
Wie Sie beim Neubau und der Sanierung absolute Kostensicherheit erreichen und teure Nachfinanzierungen vermeiden. Erfahren Sie die Profi-Tricks!
Viele private und gewerbliche Bauherren begehen bereits ganz am Anfang ihres Projekts einen entscheidenden Fehler. Sie sichern sich die Finanzierung zu einem Zeitpunkt, an dem die tatsächlichen Baukosten noch völlig unklar sind. Häufig werden externe Faktoren wie Materialpreissteigerungen oder Lieferengpässe für spätere finanzielle Engpässe verantwortlich gemacht. Die wahre Ursache liegt jedoch meist in einer zu frühen Bindung an starre Kreditkonditionen.
Sobald der Vertrag mit der Bank geschlossen ist und Grundschulden eingetragen sind, ist der finanzielle Rahmen fest definiert. Steigen die Kosten im Verlauf des Projekts, gerät der Bauherr in die Rolle des Bittstellers. Nachfinanzierungen sind extrem teuer und gehen oft mit massiven Bearbeitungsgebühren und überhöhten Zinssätzen einher.
Die Ursache für fehlerhafte Finanzierungen liegt meist in der unkritischen Übernahme von Planerschätzungen. Architekten und Ingenieure ermitteln die Kosten in den frühen Leistungsphasen oft anhand des Baukostenindexes (BKI). Diese Werte spiegeln jedoch selten die dynamische Realität des Marktes wider und sind für individuelle Bauvorhaben ungeeignet.
Zudem sind Abweichungen von zehn Prozent bei Kostenberechnungen nach DIN 276 rechtlich zulässig und üblich. Die Planer können für diese Abweichungen im Regelfall nicht haftbar gemacht werden. Auch sogenannte vertiefte Kostenberechnungen in Leistungsphase 2 oder 3 bieten keine echte Sicherheit, sondern verursachen lediglich unnötige Planungskosten.
„Wenn du auf Basis von Architekten- oder Ingenieurs-Schätzungen finanzierst, spielst du russisches Roulette mit deinem Projekt.“ — Peter Burnickl
Um absolute Kostensicherheit zu erlangen, empfiehlt sich ein radikaler Strategiewechsel in der Planungsphase. Erfolgreiche Profis verzichten gänzlich auf die Beauftragung von klassischen Kostenschätzungen bei ihren Planern. Stattdessen sparen sie sich diese Honorare und konzentrieren sich auf eine funktionale Leistungsbeschreibung und ausgewählte Leitdetails der Ausführungsplanung.
Bereits während der laufenden Bauantragsphase werden Generalunternehmer (GU) kontaktiert. Auf Basis von Entwurfsplänen im Maßstab 1:100 und der funktionalen Beschreibung geben die Unternehmen konkrete Angebote ab. Auf diese Weise erhält der Bauherr echte, verbindliche Angebote direkt vom Markt – lange vor dem ersten Spatenstich.
Die gewonnenen Generalunternehmer-Angebote dienen nicht nur der Preisfindung, sondern sind das stärkste Argument im Bankgespräch. Ein Bauherr, der mit einer Baugenehmigung und echten Marktpreisen statt mit Schätzungen zur Bank geht, genießt sofort volles Vertrauen. Die Verhandlungsposition gegenüber den Geldgebern verbessert sich dadurch dramatisch.
Ein wichtiger Kniff besteht darin, der Bank das erste, noch unverhandelte Angebot des Generalunternehmers vorzulegen. Da in diesem Angebot noch Verhandlungsspielraum enthalten ist, baut sich der Bauherr automatisch einen unsichtbaren Puffer auf. Spätere Anpassungen oder Nachträge können so problemlos aus dem genehmigten Rahmen bedient werden.
„Ich finanziere auf Basis von Marktpreisen, von echten harten Marktpreisen und nicht auf Basis von Fantasie, Theorie, Schätzungen.“ — Peter Burnickl
Sollten die eingeholten Marktpreise das geplante Budget übersteigen, ermöglicht dieses System eine schmerzfreie Kurskorrektur. Da zu diesem Zeitpunkt noch keine Verträge mit Käufern oder ausführenden Firmen bestehen, kann das Projekt ohne Druck angepasst werden. Die GUs liefern hierbei oft die besten Hebel zur Kostensenkung direkt mit.
Hätte man stattdessen die gesamte Detailplanung abgeschlossen und stünde erst bei der Einzelvergabe vor zu hohen Preisen, wäre die Situation fatal. In einem solchen Fall verlangen Architekten erhebliche Zusatzhonorare für Umplanungen. Zudem sind oft schon Wohnungen verkauft oder Termine fest zugesagt, was den Druck massiv erhöht.
Unabhängig davon, ob am Ende ein Generalunternehmer oder Einzelgewerke beauftragt werden, ist die Vertragsgestaltung entscheidend. Ein exakt ausgearbeiteter Vertrag ohne versteckte Massenpuffer bildet das Fundament für ein erfolgreiches Projekt. Überdimensionierungen in der Statik oder der technischen Gebäudeausrüstung müssen konsequent eliminiert werden.
Um Nachträge zu verhindern und die ausführenden Firmen zu motivieren, sollten partnerschaftliche Vertragsmodelle gewählt werden. Der sogenannte GMP-Vertrag in Kombination mit einer fairen Bonusregelung stellt sicher, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Spart die Firma Kosten ein, partizipiert sie direkt am Erfolg.
„Warum nicht hergehen und den Firmen sagen: Wenn du es günstiger schaffst, dann machen wir halbe halbe?“ — Peter Burnickl
Wer sich zu früh an eine Bank bindet, verliert bei unvorhergesehenen Kostensteigerungen seine Verhandlungsmacht. Nachfinanzierungen sind extrem teuer, da die Bank oft hohe Bearbeitungsgebühren verlangt und das Grundbuch bereits im ersten Rang besetzt ist.
Laut DIN 276 sind in frühen Leistungsphasen Abweichungen von 10 Prozent absolut üblich und rechtlich zulässig. Zudem basieren diese Schätzungen oft auf veralteten Baukostenindizes (BKI) und spiegeln nicht den realen Marktpreis wider.
Der Baukostenindex hinkt der tatsächlichen Marktentwicklung zeitlich hinterher und ist meist ungenau. Da Bauvorhaben hochindividuell sind, lässt sich der BKI kaum verlässlich auf ein konkretes Projekt übertragen.
Nein, laut Peter Burnickl ist das reine Geldverschwendung. Eine detailliertere Auflistung von theoretischen Positionen macht die Schätzung nicht präziser; stattdessen sollte man sich das Geld sparen.
Indem du in einer frühen Phase (z. B. während des Bauantrags) Generalunternehmer mit einer funktionalen Leistungsbeschreibung und Plänen im Maßstab 1:100 um Angebote bittest.
Wenn du das erste, noch unverhandelte Angebot einreichst, ist die Bank aufgrund der konkreten Zahlen hochzufrieden. Gleichzeitig sichert dir der noch unverhandelte Preis einen wertvollen Puffer für spätere Änderungen.
In einer frühen Phase kannst du die Planung noch kostengünstig anpassen oder reduzieren. Bei einer späten Einzelvergabe hingegen drohen hohe Zusatzhonorare für Umplanungen durch Architekten.
Ja, das GU-Angebot dient in diesem System primär zur Absicherung der Finanzierung und zur Preisfindung. Du kannst danach problemlos die Detailplanung abschließen und die Gewerke einzeln vergeben.
Ein GMP-Vertrag (Guaranteed Maximum Price oder Garantierter Maximalpreisvertrag) deckelt die Baukosten nach oben hin und schützt den Bauherrn vor unvorhergesehenen Kostensteigerungen.
Du vereinbarst ein Kostenziel mit dem Partner. Gelingt es dem Unternehmen, das Gebäude günstiger als geplant zu realisieren, wird die Ersparnis prozentual (z. B. 50/50) zwischen Bauherr und Firma aufgeteilt.
Das Transkript für diese Folge wird derzeit vorbereitet.