
Dr. Florian Hänle erklärt, wie Vermieter Airbnb, Co-Living und Wohnen auf Zeit rechtssicher gestalten und teure Abmahnungen vermeiden.
Die deutsche Immobilienlandschaft befindet sich im Wandel. Durch gestiegene Zinsen und Baukosten reichen klassische Vermietungsmodelle oft nicht mehr aus, um eine solide Rendite zu erwirtschaften. Viele Investoren weichen daher auf moderne Wohnformen wie Airbnb, Wohnen auf Zeit, Co-Living oder WG-Vermietungen aus. Diese versprechen deutlich höhere Quadratmeterpreise, bergen jedoch erhebliche rechtliche Risiken, wenn sie ohne fundiertes Fachwissen umgesetzt werden.
Die Realität zeigt, dass ein Großteil der Akteure am Markt sich der juristischen Tragweite ihrer Verträge nicht bewusst ist. Während in der Theorie alles nach einem lukrativen Businessplan aussieht, bewegen sich viele Vermieter in der Praxis auf extrem dünnem Eis.
„Sicherlich 80 Prozent. Ja, bestimmt. Das ist alles, was ich gesehen habe. Das ist der Unterschied zwischen Recht und Praxis.“ — Florian Hänle
Wer Wohnraum über Portale wie Airbnb kurzzeitig an Touristen vermieten möchte, stößt in fast allen deutschen Ballungsräumen auf strenge Grenzen. Die sogenannten Zweckentfremdungsverbotssatzungen sollen den regulären Wohnungsmarkt schützen und die Umwandlung von Wohnungen in Ferienunterkünfte verhindern. Diese Regelungen sind kommunal geregelt und weisen von Stadt zu Stadt erhebliche Unterschiede auf.
Vermieter müssen hierbei folgende Aspekte beachten:
Selbst wenn eine Stadt keine Zweckentfremdungssatzung erlassen hat, kann das Vorhaben an einer ganz anderen Stelle scheitern: der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Wer kein komplettes Mehrfamilienhaus besitzt, sondern nur einzelne Eigentumswohnungen erwerben möchte, muss zwingend einen Blick in die Teilungserklärung werfen.
In modernen Teilungserklärungen ist die kurzzeitige Überlassung oder gewerbliche Nutzung von Wohnungen oft standardmäßig ausgeschlossen. Die Miteigentümer haben verständlicherweise meist wenig Interesse an ständig wechselnden Gästen und potenzieller Lärmbelästigung im Haus. Das Wohnungseigentumsgesetz erlaubt zwar grundsätzlich die freie Verfügung über das Sondereigentum, doch vertragliche Vereinbarungen in der Teilungserklärung schränken dieses Recht wirksam ein.
Als Alternative zur touristischen Kurzzeitvermietung wählen viele Investoren das Wohnen auf Zeit. Doch auch hier lauern immense rechtliche Fallstricke, insbesondere bei der Befristung von Mietverträgen. Das deutsche Mietrecht schützt den Mieter stark, weshalb eine Befristung nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen wirksam ist.
Für Investoren ist in der Regel nur die Vermietung zum sogenannten vorübergehenden Gebrauch relevant. Diese erfordert zwei wesentliche Komponenten:
Liegt der Lebensmittelpunkt des Mieters jedoch dauerhaft in der Wohnung, weil er beispielsweise schlicht keine andere Unterkunft in der Stadt findet, ist das Umstandsmoment nicht erfüllt.
„Wenn jemand länger als sieben Monate in einem Mietverhältnis ist, dann bin ich aus der wirksamen Befristung raus.“ — Florian Hänle
Scheitert die Wirksamkeit einer Befristung vor Gericht, droht dem Vermieter ein finanzielles Desaster. Der Vertrag wandelt sich automatisch in ein unbefristetes Mietverhältnis mit vollem Mieterschutz um. Befindet sich die Immobilie in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, greift sofort die Mietpreisbremse.
Das Konzept Co-Living – oft beschrieben als Wohngemeinschaft für größere Geldbeutel – kombiniert privaten Wohnraum mit großzügigen Gemeinschaftsflächen. Baurechtlich bewegt sich dieses Modell jedoch auf einem schmalen Grat zwischen regulärem Wohnen und einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb.
Entscheidend für die Einstufung sind folgende Faktoren:
Wer klassischen Wohnraum an eine WG vermieten möchte, kann zwischen verschiedenen vertraglichen Modellen wählen. Jedes Modell hat spezifische Vor- und Nachteile hinsichtlich der Vermieterkontrolle und des Verwaltungsaufwands.
Die drei gängigsten WG-Modelle im Überblick:
Moderne Wohnkonzepte bieten hervorragende Renditechancen in einem schwierigen Marktumfeld, dürfen aber niemals blauäugig umgesetzt werden. Das Risiko, durch fehlerhafte Verträge oder mangelnde baurechtliche Genehmigungen den gesamten Investment Case zu zerstören, ist extrem hoch.
„Durch Regulierung wird halt nichts gebaut.“ — Peter Burnikl
Investoren sollten sich vor dem Kauf oder der Umstrukturierung einer Immobilie intensiv mit den lokalen Satzungen, der Teilungserklärung und dem Baurecht auseinandersetzen. Ein einmal sauber ausgearbeitetes, rechtlich geprüftes Konzept ist der beste Hebel, um langfristig und sicher von den attraktiven Renditen moderner Wohnformen zu profitieren.
In Ballungsräumen mit angespannten Wohnmärkten verbieten lokale Satzungen oft die tageweise Vermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken. Eine Zweckentfremdung liegt meist vor, wenn die Wohnung ohne Genehmigung regelmäßig kurzzeitig überlassen wird.
Ja, in modernen Teilungserklärungen ist die kurzzeitige Überlassung oder gewerbliche Nutzung von Sondereigentum oft explizit ausgeschlossen. Dies schränkt das Nutzungsrecht des Eigentümers wirksam ein.
Wohnen auf Zeit basiert auf einem vorübergehenden Gebrauch, bei dem der Mieter von Anfang an einen zeitlich begrenzten Bedarf hat. Dauerhaftes Wohnen begründet hingegen einen dauerhaften Lebensmittelpunkt mit vollem Mieterschutz.
Klassische Vermietergründe wie Eigenbedarf oder Umbau funktionieren für Investment-Modelle meist nur einmalig. Daher muss der Grund für den vorübergehenden Gebrauch zwingend in der Sphäre des Mieters liegen, wie z. B. ein zeitlich begrenztes Projekt oder ein Auslandssemester.
Es gibt keine starre gesetzliche Grenze, aber die Rechtsprechung sieht oft Zeiträume ab sieben Monaten kritisch. In solchen Fällen wird ein dauerhafter Wohnbedarf vermutet, was die Befristung unwirksam machen kann.
Das Mietverhältnis wandelt sich automatisch in ein unbefristetes Standardmietverhältnis um. Der Mieter genießt vollen Kündigungsschutz und kann verlangen, dass die Miete an die Mietpreisbremse angepasst wird.
Bei einem unbefristeten Vertrag muss die Pauschalmiete in Kaltmiete, Möblierungszuschlag und Nebenkosten aufgeschlüsselt werden. Der Möblierungszuschlag orientiert sich am Zeitwert der Möbel, welcher sich jedes Jahr verringert.
Ja, wenn die Verweildauer sehr kurz ist (Tage bis Wochen) und hotelähnliche Dienstleistungen wie ein Reinigungsservice angeboten werden, handelt es sich baurechtlich um einen Beherbergungsbetrieb, der genehmigt werden muss.
Der Abschluss einzelner Zimmer-Mietverträge ist oft vorteilhafter als ein Gesamtvertrag mit allen Bewohnern als Hauptmieter. Bei Einzelverträgen behält der Vermieter die Kontrolle über die Neuvermietung frei werdender Zimmer.
Wenn alle WG-Mitglieder als Hauptmieter im Vertrag stehen, haben sie bei Auszug einzelner Personen oft einen rechtlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter einem Mieterwechsel zustimmt. Dadurch kann der Vermieter das Mietverhältnis kaum kündigen oder anpassen.
Das Transkript für diese Folge wird derzeit vorbereitet.