
Wie du bei Sanierungen durch geschickte Einzelvergabe und exakte LVs 10 bis 20 % Kosten sparst – ohne Qualitätsverlust. Jetzt reinhören!
Die Einzelvergabe von Bauleistungen gilt besonders bei Sanierungen als einer der größten Hebel, um Baukosten massiv zu senken. Viele Bauherren und Investoren verschenken hier jedoch leichtfertig bares Geld, weil sie die grundlegenden Spielregeln der Ausschreibung nicht beherrschen.
Mit den richtigen strategischen Kniffen lässt sich der Einkaufspreis von Gewerken oft drastisch reduzieren. Das Erstaunliche dabei ist, dass dies ohne jeglichen Qualitätsverlust oder die Streichung von wichtigen Leistungen gelingt.
„Witzigerweise erlebe ich, dass man durch ein paar Tricks den Preis oft um bis zu 20% reduzieren kann, ohne an den Inhalten etwas zu ändern.“ — Dr. Peter Burnickl
Ein klassischer Fehler in der Praxis ist die Erstellung von viel zu detaillierten und überladenen Leistungsverzeichnissen (LV). Planer und Architekten neigen oft dazu, Puffer einzubauen und Mengen großzügig aufzurunden, was die Angebote unnötig verteuert.
Um diese versteckten Preistreiber zu eliminieren, müssen Bauherren die Zügel selbst in die Hand nehmen und exakte Massen einfordern.
Aus Angst vor späteren Nachträgen nehmen viele Planer sogenannte Angstpositionen in die Ausschreibung auf. Der gut gemeinte Versuch, sich abzusichern, bewirkt auf dem Markt jedoch oft das genaue Gegenteil und treibt die Angebotspreise künstlich nach oben.
Statt Eventualpositionen für alle Eventualitäten einzupflegen, sollten Bauherren lieber ein transparentes Risikomanagement betreiben.
Viele Ausschreibungen sind nur scheinbar neutral formuliert, basieren in Wahrheit aber auf vorgefertigten Texten bestimmter Produkthersteller. Das schränkt den Wettbewerb extrem ein, da alternative, oft günstigere und gleichwertige Produkte von vornherein ausgeschlossen werden.
Echte Neutralität bedeutet, die funktionalen Anforderungen präzise zu beschreiben, ohne sich an einen bestimmten Herstellernamen zu klammern.
Ein weiterer gravierender Fehler ist das explizite Ausschreiben von unentgeltlichen Nebenleistungen. Sobald für eine Leistung eine eigene Position im LV existiert, wird der Handwerker dafür verständlicherweise auch einen Preis aufrufen.
Hier hilft ungemein ein Blick in die standardisierten Regelwerke des Bauwesens, um unnötige Kostenpositionen von vornherein zu vermeiden.
„Die VOB Teil C ist des Bauherrn bester Freund.“ — Dr. Peter Burnickl
Um Missverständnisse und teure Nachträge auf der Baustelle zu vermeiden, ist ein unmissverständlich definiertes Bausoll unerlässlich. Das Bausoll legt fest, was genau geschuldet ist, und regelt die Rangfolge aller Vertragsbestandteile.
Gleichzeitig sollten Bauherren bewusst Nebenangebote der Bieter zulassen, um vom Fachwissen und den Systemen der Handwerker zu profitieren.
„Ihr dürft nur nicht so doof sein und die Ausschreibung versemmeln.“ — Dr. Peter Burnickl
Sobald die Angebote vorliegen, beginnt die Phase der aktiven Verhandlung und Optimierung. Hier kommen verschiedene Werkzeuge zum Einsatz, die den finalen Preis nochmals deutlich nach unten drücken können.
Durch eine geschickte Kombination aus Pauschalierung und Leistungsanreizen entsteht eine klassische Win-Win-Situation für beide Seiten.
Trotz aller harten Verhandlungen und Einsparpotenziale darf der menschliche Faktor auf der Baustelle niemals vernachlässigt werden. Handwerker erbringen am Ende die physische Leistung, und eine faire Behandlung ist die absolute Basis für ein erfolgreiches Projekt.
Eine partnerschaftliche Atmosphäre sorgt für Motivation, beugt Konflikten vor und führt letztlich zu einer deutlich besseren Ausführungsqualität.
Bei der Einzelvergabe vergibt der Bauherr jedes Gewerk (z. B. Elektro, Sanitär, Rohbau) einzeln an spezialisierte Handwerksbetriebe, anstatt einen Generalunternehmer zu beauftragen. Dies ermöglicht maximale Preiskontrolle und Einsparungen, erfordert aber mehr Koordinationsaufwand.
Durch exakt kalkulierte Leistungsverzeichnisse, das Vermeiden von Pufferpositionen und geschickte Verhandlungen lassen sich die Kosten bei gleicher Qualität nachweislich um 10 bis 20 Prozent senken.
Wenn Planer Mengen unbewusst aufrunden (z. B. 45 statt 43 Kubikmeter Beton), summieren sich diese Puffer über alle Positionen. Die Bieter kalkulieren mit diesen erhöhten Massen, was das Gesamtangebot künstlich verteuert.
Das sind Eventualpositionen, die Planer aus Angst vor späteren Nachträgen vorsorglich aufnehmen. Handwerker preisen diese Risiken oft extrem teuer ein, weshalb sie vermieden werden sollten.
Ein präzise definiertes Bausoll, klare vertragliche Regelungen sowie das Zulassen von Nebenangeboten helfen, spätere Mehrkosten zu minimieren und unberechtigte Nachträge abzuwehren.
Ausschreibungen dürfen keine herstellerspezifischen Produktdetails oder Artikelnummern enthalten. Sie müssen funktional so formuliert sein, dass verschiedene, gleichwertige Anbieter am Wettbewerb teilnehmen können.
Nebenleistungen (z. B. Baustelleneinrichtung oder Leitern bis 2 Meter Höhe) sind laut VOB/C oder Vertrag ohnehin unentgeltlich zu erbringen. Schreibt man sie als eigene Position aus, setzt der Handwerker ein Preisschild daran.
Die VOB/C ist ein sehr wertvolles Werkzeug für Bauherren, da sie genau definiert, welche Nebenleistungen standardmäßig im Hauptpreis enthalten sein müssen und nicht extra berechnet werden dürfen.
Man vereinbart nach der Verhandlung einen niedrigeren Pauschalpreis und lobt einen Bonus aus, wenn der Handwerker das Projekt schneller, effizienter oder besonders mangelfrei abschließt.
Handwerker, die fair behandelt und schnell bezahlt werden, arbeiten motivierter, liefern bessere Qualität ab und bieten auch bei zukünftigen Projekten wettbewerbsfähige Preise an.
Das Transkript für diese Folge wird derzeit vorbereitet.