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    immo-inside · 25. Feb 2026

    Bauen ohne Fachplaner: Riskante Fehler für Investoren

    25. Feb 2026 16:02 5 Min. Lesezeit
    #079 - Ohne Fachplanung bauen: Das Risiko unterschätzen viele Investoren

    Kapitel

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Einsparen von Fachplanern führt bei Bauträgern häufig zu unbewussten Normenabweichungen in den Baubeschreibungen und damit zu massiven Haftungsrisiken.
    • Ohne eine neutrale, professionelle Fachplanung fehlt eine verlässliche Kalkulationsbasis, wodurch der vermeintlich billigste Handwerker im Nachgang oft am teuersten wird.
    • Eine intelligente TGA-Planung Light auf Basis von Standard-Musterplanungen kann die Planungskosten drastisch senken und gleichzeitig absolute Normensicherheit garantieren.
    • Erfolgreiche Investoren müssen nicht die gesamte HOAI beauftragen, sondern sollten Fachexperten gezielt für die Erreichung des exakten normativen Limits einsetzen.
    • Die optimale Vergabestruktur kombiniert ein detailliertes Einheitspreisverzeichnis mit einer funktionalen Leistungsbeschreibung, um Puffer der ausführenden Firmen zu eliminieren.

    Warum das Bauen ohne Planer für Bauträger brandgefährlich ist und wie Sie mit intelligenter TGA-Planung Kosten sparen. Jetzt reinhören!

    Das Dilemma des Sparens bei der Bauplanung

    Gerade zu Beginn eines Bauprojekts sitzt das Geld bei Investoren und Projektentwicklern extrem eng. Die Verlockung ist groß, an den Planungskosten zu sparen, auf Fachexperten zu verzichten und stattdessen direkt mit den ausführenden Handwerksfirmen in die Umsetzung zu gehen. Doch dieser vermeintliche Sparertrag entpuppt sich im Verlauf des Projekts fast immer als ein extrem teurer Bumerang.

    Viele Investoren glauben fälschlicherweise, dass ein erfahrener Handwerker die Planung quasi nebenbei fehlerfrei miterledigen kann. Ohne eine fundierte, neutrale Planung fehlt jedoch jegliche Kontrolle über die tatsächliche Ausführungsqualität und die Einhaltung gesetzlicher Standards.

    • Anfangsbudget: Vor der finalen Projektfinanzierung ist die Liquidität oft stark begrenzt, was zu falschen Einsparungen verleitet.

    • Fehlende Kontrolle: Ohne detaillierte Fachvorgaben bestimmen die Handwerker die Ausführungsstandards im Grunde eigenmächtig.

    • Qualitätsrisiko: Die handwerkliche Umsetzung mag oberflächlich gut aussehen, entspricht jedoch im Detail selten den anspruchsvollen rechtlichen Normen.

    HOAI als unverzichtbares Basiswissen für Bauherren

    Wer als Investor oder Bauträger agiert, muss die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Detail verstehen. Zu oft werden Architekten und Planer für völlig überzogene Honorare beauftragt, weil das nötige Basiswissen auf Auftraggeberseite schlichtweg fehlt. Ein fundiertes Verständnis der HOAI schützt vor finanzieller Übervorteilung und ermöglicht Verhandlungen auf Augenhöhe.

    Dabei ist es keineswegs immer notwendig, das vollständige Leistungsspektrum der HOAI zu beauftragen. Eine gezielte Vergabe einzelner Leistungsphasen spart erhebliche Kosten, ohne die notwendige Planungsqualität zu gefährden.

    „Ihr braucht Profis, die jeden Euro in eurem Interesse umdrehen, die euch beraten.“ — Dr. Peter Burnickl

    Für ein kleineres Mehrfamilienhaus ist eine vollständige Entwurfsplanung mit allen Anlagen Schemata nach DIN 276 oft schlichtweg überdimensioniert. Hier gilt es, das richtige Maß zwischen planerischer Absicherung und wirtschaftlicher Vernunft zu finden.

    Die Haftungsfalle: Normenabweichungen im Bauträgervertrag

    Besonders für Bauträger birgt das Bauen ohne Fachplaner existenzbedrohende Risiken. Im Bauträgervertrag wird dem Käufer standardmäßig die Einhaltung aller allgemein anerkannten Regeln der Technik zugesichert. Gleichzeitig wird in der angehängten Baubeschreibung mangels Fachwissen oft unbewusst eine Normenabweichung festgeschrieben.

    • Widersprüchliche Verträge: Die vertragliche Zusicherung kollidiert direkt mit der fehlerhaften Baubeschreibung.

    • Sachverständigen-Prüfung: Bei der Abnahme decken Gutachter diese Diskrepanzen gnadenlos auf, was zu massiven Mängelansprüchen führt.

    • Rückbau- und Mängelkosten: Die Beseitigung von Normenverletzungen im Nachgang kostet oft ein Vielfaches der zuvor eingesparten Planungskosten.

    „Viele versprechen alle Normen einzuhalten und beurkunden drei Minuten später in der Baubeschreibung Normenabweichungen.“ — Dr. Peter Burnickl

    Wenn ein Sachverständiger eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik feststellt, gilt das Werk rechtlich als mangelhaft. Das gilt selbst dann, wenn das Gebäude voll funktionsfähig ist. Dieses Risiko wird von vielen Akteuren am Markt sträflich unterschätzt.

    Warum der billigste Handwerker selten der wirtschaftlichste ist

    Wer ohne Fachplanung Angebote von Handwerkern einholt, vergleicht zwangsläufig Äpfel mit Birnen. Der günstigste Anbieter kalkuliert oft nur das absolute Minimum oder übersieht essenzielle Anforderungen wie den Brandschutz oder ausreichende Leitungsdimensionierungen. Ein seriöser Handwerker, der alle Normen korrekt einpreist, fliegt so fälschlicherweise aus dem Vergaberennen.

    • Keine Vergleichbarkeit: Ohne einheitliches Leistungsverzeichnis kalkuliert jeder Handwerker nach eigenen Standards.

    • Nachtragsgefahr: Auslassungen in der ursprünglichen Offerte werden während der Bauphase über teure Nachträge eingefordert.

    • Scheingünstig: Am Ende übersteigen die Gesamtkosten des billigsten Bieters oft das Angebot des vermeintlich teureren Fachbetriebs.

    Besonders im Bereich Brandschutz und bei den Leitungsanlagen-Richtlinien (LAR) treten ohne Planer gravierende Mängel auf. Diese Fehler bei der Abnahme zu korrigieren, führt zu extremen Verzögerungen und enormen Zusatzkosten.

    Die Lösung: TGA-Planung Light am normativen Limit

    Um den Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Normensicherheit zu meistern, bedarf es innovativer Planungsansätze. Die sogenannte TGA-Planung Light basiert auf standardisierten Musterplanungen, die mit minimalem Aufwand auf das konkrete Projekt angepasst werden können. Dies spart bis zu 80 Prozent der üblichen Planungskosten und sichert dennoch die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.

    • Kostenreduktion: Durch standardisierte Prozesse sinkt das Planungshonorar drastisch.

    • Vermeidung von Übererfüllung: Es wird nur geplant, was gesetzlich und funktional zwingend erforderlich ist.

    • Sicherheit für Bauträger: Die Haftung für die Einhaltung der Normen geht auf den Planer über.

    „Geht doch bitte ans Limit und ihr bekommt immer noch ein Ergebnis, das weltweit unter dem einen Top-Prozent aller Immobilien sein wird.“ — Dr. Peter Burnickl

    Ziel ist es, das normative Limit exakt zu treffen, anstatt das Projekt unnötig überzuerfüllen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die KfW-Standards verlangen ohnehin bereits ein hohes Maß an technischer Ausstattung, weshalb jeder zusätzliche Puffer pure Geldverschwendung ist.

    Ausschreibung mit System: EPLV und funktionale Leistungsbeschreibung

    Die Vergabe von Bauleistungen sollte auf einer glasklaren, neutralen Planungsbasis erfolgen. Eine Kombination aus einem detaillierten Einheitspreisverzeichnis (EPLV) und einer präzisen funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) ist hierbei der Königsweg. Dies zwingt Bieter dazu, ohne versteckte Puffer und Risikozuschläge zu kalkulieren.

    • Einheitspreisverzeichnis (EPLV): Ermöglicht den exakten Vergleich einzelner Leistungspositionen ohne Pauschalrisiken.

    • Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB): Definiert die geschuldeten funktionalen Ziele und schließt Lücken im Leistungsverzeichnis.

    • Schnittstellenminimierung: Klare Zuständigkeiten verhindern Nachträge und Verzögerungen auf der Baustelle.

    Diese Methode führt dazu, dass Handwerker und Generalunternehmer nur das anbieten, was tatsächlich benötigt wird. Das senkt das Risiko von Missverständnissen und sorgt für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf der Baustelle.

    Netzwerken auf Augenhöhe: Das exklusive Event in Griechenland

    Für etablierte Immobilieninvestoren und Macher, die ihr Netzwerk auf ein neues Level heben wollen, bietet sich im Mai 2026 eine außergewöhnliche Gelegenheit. Abseits der klassischen, oft sterilen Konferenzen findet ein exklusives Networking-Event im kleinen Kreis statt.

    • Termin: 23. bis 25. Mai 2026 (Pfingstwochenende) in Griechenland rund um Athen.

    • Format: Drei Tage Island-Hopping auf zwei Luxusyachten mit maximal 18 echten Immobilieninvestoren.

    • Fokus: Vertraulicher Austausch ohne Verkaufs-Pitches, um echte Partnerschaften und Deals auf Augenhöhe zu begründen.

    Die Erfahrung zeigt, dass die besten Deals nicht in Konferenzsälen entstehen, sondern aus Vertrauen und gemeinsamer Zeit erwachsen. Wer ernsthaft Immobilien betreibt, findet hier die ideale Plattform für nachhaltigen Austausch.

    Häufige Fragen

    Kann man ein Mehrfamilienhaus komplett ohne Fachplaner bauen?

    Theoretisch ja, praktisch birgt dies jedoch extreme Haftungs- und Qualitätsrisiken. Ohne Fachplaner kommt es häufig zu unbewussten Normenverletzungen und unkalkulierbaren Nachträgen durch Handwerker.

    Warum ist das Bauen ohne Planer besonders für Bauträger gefährlich?

    Bauträger versprechen im Kaufvertrag die Einhaltung aller anerkannten Regeln der Technik. Enthält die Baubeschreibung mangels Fachplanung Abweichungen, haftet der Bauträger vollumfänglich für diese Mängel.

    Was versteht man unter 'TGA-Planung Light'?

    Es handelt sich um ein von Dr. Burnickl und Partnern entwickeltes Planungsmodell für die Technische Gebäudeausrüstung. Es basiert auf standardisierten Musterplanungen und reduziert die Planungskosten drastisch.

    Warum ist der billigste Handwerker oft nicht der wirtschaftlichste?

    Ohne eine neutrale Fachplanung kalkulieren billige Anbieter oft notwendige Leistungen oder Normen nicht ein. Diese fehlenden Positionen werden später über teure Nachträge während der Bauphase nachgefordert.

    Was bedeutet es, an das 'normative Limit' zu gehen?

    Es bedeutet, die gesetzlichen Mindestanforderungen und Normen exakt einzuhalten, ohne das Gebäude durch unnötige, teure Zusatzmaßnahmen überzuerfüllen.

    Was ist der Unterschied zwischen EPLV und FLB bei der Ausschreibung?

    Ein Einheitspreisverzeichnis (EPLV) listet konkrete Mengen und Positionen auf, während eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) das geschuldete Ziel definiert. Die Kombination aus beiden minimiert Nachtragsrisiken.

    Muss man als Investor immer die komplette HOAI beauftragen?

    Nein. Für eine hohe Wirtschaftlichkeit empfiehlt es sich, nur gezielte Teilleistungen der HOAI zu beauftragen und auf unnötigen planerischen Overhead zu verzichten.

    Welche Fehler entstehen typischerweise bei der Elektroplanung ohne Fachplaner?

    Häufige Fehler sind eine unzureichende Dimensionierung der Anlagen, zu geringe Ausstattungsmengen und gravierende Verstöße gegen die Leitungsanlagen-Richtlinien (LAR) im Brandschutz.

    Wie können Investoren Planungskosten reduzieren und dennoch Qualität sichern?

    Durch den Einsatz standardisierter Planungskonzepte (wie TGA-Light) und die gezielte Beauftragung von Fachexperten, die auf wirtschaftliches Bauen spezialisiert sind.

    Wann und wo findet das im Podcast erwähnte Yacht-Event statt?

    Das exklusive Networking-Event findet am Pfingstwochenende vom 23. bis 25. Mai 2026 auf zwei Luxusyachten rund um Athen in Griechenland statt.

    Transkript

    Das Transkript für diese Folge wird derzeit vorbereitet.