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    immo-inside · 6. Mai 2026

    Wertsteigerung durch Mietergespräche: § 557 BGB nutzen

    6. Mai 2026 30:12 5 Min. Lesezeit
    #089: 400.000 € Wertsteigerung – mit einem Gespräch statt einem Brief

    Kapitel

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die gesetzliche Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen gilt nur für einseitige Anpassungen, nicht aber für einvernehmliche Vereinbarungen nach § 557 BGB.
    • Persönliche Gespräche auf Augenhöhe schaffen Verständnis für notwendige Investitionen und führen zu deutlich höheren Zustimmungsraten als unpersönliche Briefe.
    • Ein kalkuliertes Verhandlungsbudget von durchschnittlich 1.000 Euro pro Mieter ermöglicht es, individuelle Wünsche zu erfüllen und im Gegenzug faire Mietanpassungen zu vereinbaren.
    • Transparente Kommunikation über anstehende Sanierungen nimmt Mietern die Angst und öffnet Wege für sozialverträgliche Lösungen wie interne Wohnungsumzüge.
    • Ein professionelles, lokal verankertes Kommunikationsmanagement schont die zeitlichen Ressourcen von Investoren und maximiert den Return on Investment.

    Wie Sie ohne Streit und absolut rechtssicher die Miete erhöhen. Philipp Netz und Ferdinand Guggenberger erklären das Potenzial von Mietergesprächen.

    Die Macht der persönlichen Kommunikation im Bestand

    Der klassische Weg der Bestandsentwicklung bei Immobilien konzentriert sich meist auf technische Sanierungen, Baukalkulationen und Excel-Tabellen. Doch der eigentliche Hebel für eine nachhaltige Wertsteigerung liegt oft in einer Dimension, die viele Eigentümer vernachlässigen: der direkten, menschlichen Kommunikation.

    Unpersönliche Briefe stiften bei Mietern häufig Verwirrung, wecken Ängste oder treiben sie direkt zum Mieterschutzbund. Philipp Netz und Ferdinand Guggenberger von der Mieteinander GmbH zeigen auf, dass ein persönliches Treffen auf Augenhöhe verfahrene Situationen lösen kann.

    Anstatt mit Paragraphen zu drohen, setzen sich geschulte Berater mit den Mietern auf das heimische Sofa. Dies schafft Vertrauen und ermöglicht es, die Hintergründe von Eigentümerentscheidungen verständlich zu erklären.

    Das Erfolgsrezept: Einvernehmliche Mietanpassung nach § 557 BGB

    Die gesetzlichen Hürden für einseitige Mieterhöhungen sind in Deutschland hoch. Wer jedoch den Weg der einvernehmlichen Einigung wählt, bewegt sich im Rahmen des § 557 BGB.

    Dieser Paragraph erlaubt es den Vertragsparteien, die Miete im gegenseitigen Einverständnis frei zu vereinbaren. Um diese Einvernehmlichkeit zu erreichen, bedarf es einer klaren Strategie. Die Berater gehen dabei nicht unangekündigt von Tür zu Tür, sondern folgen einem strukturierten Prozess:

    • Vorankündigung: Die Hausverwaltung informiert die Mieter schriftlich über das bevorstehende Projekt.
    • Terminvereinbarung: Es werden feste Termine für ein persönliches Treffen in der Wohnung vereinbart.
    • Bedarfsanalyse: Im Gespräch wird proaktiv nach Wünschen und Mängeln in der Wohnung gefragt.
    • Lösungsfindung: Es wird eine Win-Win-Situation geschaffen, von der beide Seiten langfristig profitieren.

    Warum die Kappungsgrenze im direkten Gespräch keine Rolle spielt

    Ein weit verbreiteter Irrtum unter Vermietern ist, dass jede Mieterhöhung zwingend durch die Kappungsgrenze von 15 oder 20 Prozent gedeckelt ist. Diese Grenze schützt Mieter vor der einseitigen Willkür des Eigentümers.

    Sie verliert jedoch ihre Wirkung, sobald eine freiwillige, zweiseitige Vereinbarung getroffen wird. Gerade bei Liegenschaften, die über Jahrzehnte hinweg nicht angepasst wurden, klafft oft eine riesige Lücke zwischen der Ist-Miete und der ortsüblichen Vergleichsmiete.

    Mit herkömmlichen Erhöhungsschreiben würde es Generationen dauern, diese Differenz auszugleichen. Das persönliche Gespräch überwindet diese Hürde elegant und absolut rechtssicher.

    „In dem Moment, wo du einvernehmlich mit dem Mieter eine Lösung findest, kannst du frei verhandeln.“ — Philipp Netz

    Das 1.000-Euro-Verhandlungsbudget als strategischer Hebel

    Um die Zustimmung der Mieter zu gewinnen, arbeiten die Experten mit einem cleveren Kniff: einem definierten Verhandlungsbudget von durchschnittlich 1.000 Euro pro Wohneinheit.

    Dieses Geld fließt direkt in Verbesserungen, die sich der Mieter wünscht – sei es ein neuer Bodenbelag, der Austausch von Sanitärobjekten oder die Reparatur einer defekten Gegensprechanlage. Vermeintliche Kleinigkeiten haben für die Bewohner oft einen unschätzbaren emotionalen Wert.

    Durch diese geringe Investition spüren die Mieter, dass ihre Bedürfnisse ernst genommen werden. Dadurch entsteht die Bereitschaft, einer Anpassung zuzustimmen, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht.

    „Wir haben also so ein Budget von ungefähr 1000 Euro pro Mieter, die wir als Verhandlungsspielraum mitnehmen.“ — Philipp Netz

    Diesem Budget stehen im Schnitt Mietanpassungen von 30 bis 40 Prozent gegenüber. Der finanzielle Hebel für den Eigentümer ist enorm, da sich die kleine Investition bereits nach wenigen Monaten amortisiert.

    Praxisbeispiel: Wie aus 31 Parteien eine erfolgreiche Entwicklung wird

    Dass diese Theorie in der Praxis reibungslos funktioniert, beweist ein reales Projekt mit 31 Wohneinheiten. Die Ausgangslage war typisch: Ein stark vernachlässigter Bestand mit erheblichem Mietpotenzial.

    Die Mieteinander GmbH übernahm die strukturierte Ansprache der Mieter vor Ort. Von den 31 Parteien wurden letztlich 28 aktiv betreut, da einige Wohnungen erst kürzlich neu vermietet worden waren. Das Ergebnis spricht für sich:

    • Zustimmungsquote: 23 Parteien stimmten einer einvernehmlichen Anpassung direkt zu.
    • Alternative Wege: Bei den verbleibenden Parteien wurde der klassische schriftliche Weg bis zur Kappungsgrenze gewählt.
    • Wertsteigerung: Durch die optimierten Mieteinnahmen erfuhr das gesamte Objekt eine signifikante Wertsteigerung von rund 400.000 Euro.

    Dieses Praxisbeispiel verdeutlicht, dass eine hohe Erfolgsquote ohne gerichtliche Auseinandersetzungen oder Mieterproteste möglich ist, wenn man die Kommunikation professionell aufzieht.

    Sozialverträgliche Lösungen für Härtefälle und Umzüge

    Nicht jedes Gespräch verläuft reibungslos, und nicht jeder Mieter kann sich eine höhere Miete leisten. Hier zeigt sich die Qualität einer professionellen Gesprächsführung.

    Bei echten sozialen Härtefällen – wie älteren Menschen mit geringer Rente in übergroßen Wohnungen – steht nicht der maximale Profit im Vordergrund, sondern eine menschliche Lösung. Die Berater unterstützen in solchen Fällen aktiv bei der Suche nach alternativen, kleineren oder barrierefreien Wohnungen im selben Viertel.

    Oft wird auch ein interner Umzug innerhalb des sanierten Bestands organisiert. Durch Umzugshilfen oder Abwendungszahlungen entsteht auch bei einem Auszug eine Win-Win-Situation, die den Weg für eine umfassende Modernisierung frei macht, ohne soziale Kälte zu demonstrieren.

    Das erfolgsbasierte Partnermodell der Mieteinander GmbH

    Um das Konzept bundesweit skalierbar zu machen, setzt die Mieteinander GmbH auf ein Netzwerk aus über 30 regionalen Partnern. Diese lokale Verankerung ist entscheidend.

    Ein regionaler Berater spricht denselben Dialekt, kennt die Mentalität vor Ort und baut wesentlich schneller Vertrauen auf als ein anonymer Dienstleister aus der Zentrale. Das gesamte Geschäftsmodell ist für den Eigentümer risikofrei gestaltet:

    • Erfolgsgarantie: Das Honorar wird nur fällig, wenn eine schriftliche Einigung mit dem Mieter erzielt wird.
    • Kostenstruktur: Bei Mietanpassungen beträgt die Gebühr das Zwölffache der monatlichen Erhöhung.
    • Zusatzleistung: Eigentümer erhalten für jede erfolgreiche Einheit eine kostenfreie, bebilderte Bestandsaufnahme.

    Dieses Modell stellt sicher, dass die Interessen von Dienstleister und Eigentümer perfekt aufeinander abgestimmt sind.

    Selbstreflexion für Vermieter: Wann lohnt sich das Delegieren?

    Für private Vermieter und institutionelle Investoren stellt sich am Ende die Frage, ob sie diese Gespräche selbst führen sollten. Dr. Peter Burnickl betont im Podcast, wie zeitintensiv und emotional fordernd dieser Prozess ist.

    Wer als Eigentümer nicht absolut kommunikationsstark und stressresistent ist, riskiert, wertvolle Mieterbeziehungen dauerhaft zu beschädigen. Die professionelle Auslagerung spart nicht nur Zeit, sondern sorgt durch standardisierte Prozesse und geschulte Mediatoren für eine deutlich höhere Erfolgsquote.

    Investoren können sich so voll auf den Ankauf neuer Objekte oder die bauliche Umsetzung konzentrieren, während die Bestandsentwicklung geräuschlos und rechtssicher im Hintergrund läuft.

    Häufige Fragen

    Was ist eine einvernehmliche Mietanpassung nach § 557 BGB?

    Dies ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über eine neue Miethöhe, die völlig unabhängig von gesetzlichen Mieterhöhungsbeschränkungen frei ausgehandelt werden darf.

    Gilt die Kappungsgrenze auch bei einvernehmlichen Mieterhöhungen?

    Nein, die gesetzliche Kappungsgrenze greift nur bei einseitigen Mieterhöhungsverlangen des Vermieters. Stimmt der Mieter im persönlichen Gespräch freiwillig zu, kann die Erhöhung auch darüber liegen.

    Wie hoch ist das typische Budget für Zugeständnisse an den Mieter?

    Die Mieteinander GmbH kalkuliert im Schnitt mit einem Verhandlungsbudget von etwa 1.000 Euro pro Mieter, um kleinere Mängel zu beheben oder individuelle Wünsche zu erfüllen.

    Wie hoch ist die durchschnittliche Mietsteigerung bei erfolgreichen Verhandlungen?

    Durch einvernehmliche Gespräche im stark unterdurchschnittlich vermieteten Bestand lassen sich oft Mietanpassungen von 30 bis 40 Prozent realisieren.

    Wie geht man mit sozialen Härtefällen bei Sanierungen um?

    Hier wird nach sozialverträglichen Lösungen gesucht, wie etwa der Vermittlung einer kleineren, altersgerechten Wohnung oder finanziellen Umzugshilfen.

    Was passiert, wenn ein Mieter der einvernehmlichen Erhöhung nicht zustimmt?

    In solchen Fällen unterstützt die Mieteinander GmbH den Eigentümer dabei, die Mieterhöhung rechtssicher auf dem klassischen schriftlichen Weg bis zur Kappungsgrenze durchzusetzen.

    Wie läuft das Erstkontakt-Verfahren mit den Mietern ab?

    Die Mieter werden vorab schriftlich über die Hausverwaltung über das anstehende Gespräch informiert. Danach vereinbaren die Berater feste Termine direkt vor Ort in der Wohnung.

    Warum ist die lokale Nähe der Gesprächspartner so wichtig?

    Lokale Berater kennen den regionalen Markt, sprechen oft denselben Dialekt und schaffen dadurch schneller ein Vertrauensverhältnis auf Augenhöhe mit den Mietern.

    Welche Kosten entstehen für den Vermieter bei einer Beauftragung?

    Die Dienstleistung ist zu 100 Prozent erfolgsbasiert. Bei einer erfolgreichen Mietanpassung wird das Zwölffache der monatlichen Erhöhung (Faktor 1 der Jahresmehr-Miete) als Honorar fällig.

    Was gehört zur Bestandsaufnahme bei einer erfolgreichen Einigung?

    Für jede Einheit, bei der eine Einigung erzielt wird, erhält der Eigentümer eine kostenfreie, detaillierte Bestandsaufnahme inklusive Bildmaterial zum Zustand der Wohnung.

    Transkript

    Das Transkript für diese Folge wird derzeit vorbereitet.