
Die KfW- und BAFA-Förderungen ändern sich radikal. Dr. Peter Burnickl und Luca Arenz erklären den neuen Förder-Irrsinn und zeigen konkrete Zahlen.
Die jüngsten Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben die gesamte Immobilienbranche kalt erwischt. Ohne nennenswerten Vorlauf wurden Antragsportale über Nacht geschlossen oder waren wegen angeblicher Serverüberlastungen tagelang nicht erreichbar. Investoren, Planer und Energieberater standen vor verschlossenen digitalen Türen, während bereits kalkulierte Projekte plötzlich unwirtschaftlich wurden.
Dr. Peter Burnickl und Luca Arenz kritisieren diese Praxis scharf. Immobilienprojekte werden über Monate, oft Jahre hinweg detailliert vorbereitet. Wenn staatliche Förderbedingungen innerhalb weniger Tage radikal gekürzt werden, entzieht das dem Markt jegliche verlässliche Kalkulationsgrundlage. Bereits investierte Planungskosten im fünf- oder sechsstelligen Bereich drohen dadurch wertlos zu werden.
„Am Ende werden Ausgaben gespart bei der Regierung und wir Immobilien-Leute müssen es mal wieder ausbaden.“ — Peter Burnickl
Eine der einschneidendsten Änderungen der aktuellen Reform betrifft das strikte Kombinationsverbot. Bisher war es für Bauherren möglich, Einzelmaßnahmen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geschickt mit einer systemischen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Kredit 261) zu kombinieren. Diese beliebte Praxis zur Maximierung der Zuschüsse ist ab sofort verboten.
Diese Regelung trifft vor allem Sanierungsvorhaben im Bestand hart. Wer nun beispielsweise die Fassade dämmt und zeitgleich ein neues Heizungssystem plant, muss sich für einen einzigen Förderweg entscheiden, was die Gesamtfördersumme eines Projekts drastisch schmälert.
Um zu verhindern, dass Investoren das Kombinationsverbot durch eine zeitliche Streckung der Baumaßnahmen umgehen, hat der Gesetzgeber eine dreijährige Sperrfrist eingeführt. Dies schränkt die Flexibilität bei der Sanierungsplanung massiv ein.
Wie dramatisch sich die Kürzungen auswirken, zeigt eine konkrete Beispielrechnung für ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten. Bisher konnten Investoren pro Wohneinheit bis zu 60.000 Euro an förderfähigen Kosten pro Jahr für BAFA-Einzelmaßnahmen geltend machen.
„Wir dürfen jetzt von diesen zehn Einheiten können wir maximal 270.000 Euro ansetzen. Vorher waren es 600.000 Euro.“ — Luca Arenz
Das neue Berechnungsmodell ist degressiv gestaffelt und deckelt die förderfähigen Kosten wie folgt:
Für das Rechenbeispiel mit zehn Wohneinheiten bedeutet dies einen Absturz der ansetzbaren Gesamtkosten von ehemals 600.000 Euro auf nur noch 270.000 Euro. Da zudem die Zuschusssätze angepasst und aufgeteilt wurden (die erste Hälfte der Kosten wird mit 15 %, die zweite mit 20 % gefördert), sinkt der tatsächliche Zuschuss von rund 120.000 Euro auf magere 47.250 Euro. Das entspricht einer Kürzung um fast zwei Drittel.
Die klassischen Sanierungsstandards KfW 70 und KfW 85 waren jahrelang die tragenden Säulen im Mietwohnungsbau. Mit der neuen Reform hat der Staat den Tilgungszuschuss für diese Standards im regulären Verfahren komplett gestrichen. Lediglich bei Erreichen der anspruchsvollen Nachhaltigkeitsklasse (NH) inklusive einer aufwendigen Lebenszyklusanalyse (LCA) verbleibt ein minimaler Zuschuss von 5 Prozent.
Dies führt in der Praxis dazu, dass tiefgreifende energetische Sanierungen im bezahlbaren Wohnsegment wirtschaftlich nicht mehr darstellbar sind. Viele Investoren weichen daher notgedrungen auf reine optische Renovierungen (sogenannte Pinselsanierungen) aus.
Luca Arenz beleuchtet im Gespräch die grundlegenden logischen Schwächen der europäischen Gebäudeeffizienzklassen. Die EU-Vorgaben verlangen, dass die energetisch schlechtesten Gebäude (Worst Performing Buildings, WPB) prioritär saniert werden müssen.
Während der Sanierungsbereich massiv beschnitten wurde, bleibt der Neubausektor vorerst stabil. Das KfW-Programm 296 bietet weiterhin hervorragende Konditionen, die von klugen Investoren genutzt werden sollten. Besonders die Kombination mit einer Dachaufstockung auf bestehenden Gebäuden bietet enormes Potenzial.
„Man braucht bei Immobilienprojekten über 25% Rendite, weil wenn du die nicht hast, dann hast du in so einer Situation halt einfach mal komplett verloren.“ — Peter Burnickl
Die Zeiten einfacher Förderanträge und Selbstversuche über die KfW-Websites sind endgültig vorbei. Wer heute noch wirtschaftlich sanieren oder bauen möchte, benötigt ein erfahrenes Netzwerk aus Energieberatern, Planern und Finanzierungsspezialisten.
Die wichtigste Lehre aus den jüngsten Übernacht-Entscheidungen der Politik lautet: Jedes Bauvorhaben muss so schnell wie möglich durch eine Bestätigung zum Antrag (BZA) abgesichert werden. Gleichzeitig müssen Immobilienprojekte von vornherein so kalkuliert werden, dass sie auch bei einem plötzlichen Wegfall von Fördergeldern nicht in die Insolvenz führen. Nur mit ausreichenden Renditepuffern und flexiblen Planungsalternativen bleibt man als Investor in diesem volatilen Marktumfeld handlungsfähig.
Die neue BEG-Reform schließt die parallele Nutzung komplett aus, um die staatlichen Förderausgaben im Sanierungsbereich drastisch zu senken.
Sobald eine BAFA-Einzelmaßnahme beantragt wird, ist das Gebäude für drei Jahre für eine systemische KfW-Effizienzhausförderung gesperrt. Dies gilt auch umgekehrt.
Die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit sinken von pauschal 60.000 Euro auf eine gestaffelte Regelung: 60k für die erste, 30k für die zweite bis sechste, und nur noch 15k ab der siebten Einheit.
Finanziell kaum noch, da der reguläre Tilgungszuschuss auf 0% gestrichen wurde. Lediglich mit dem aufwendigen Nachhaltigkeitszertifikat (NH) gibt es noch magere 5% Zuschuss.
Nein, das Neubauprogramm (KfW 296) ist von den aktuellen Kürzungen nicht betroffen. Die Konditionen und Anforderungen bleiben unverändert.
Eine Aufstockung gilt als Neubau, wenn sie im bisher luftleeren Raum stattfindet und sich die neue beheizte Fläche nicht mit der alten beheizten Fläche des Bestands überschneidet.
Das sind die energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestands. Für die Sanierung dieser Gebäude gibt es zusätzliche Förder-Prozentpunkte.
Die Zinsen für das Neubauprogramm KfW 296 liegen aktuell sehr attraktiv bei rund 1,5 Prozent (indikativer Stand bei Aufzeichnung).
Durch die Schaffung von neuem Wohnraum können Investoren die Sonderabschreibung nach § 7b EStG sowie die degressive AfA in Anspruch nehmen.
Es sollte so früh wie möglich eine Bestätigung zum Antrag (BZA) über einen zertifizierten Energieberater gesichert werden, um den aktuellen Förderstand einzufrieren.
Das Transkript für diese Folge wird derzeit vorbereitet.