
Bauprofi Dr. Peter Burnickl analysiert Marvins teure Fehler beim Hausbau mit Bien-Zenker. So schützen Sie sich vor Knebelverträgen und Baustopps.
Der Traum vom Eigenheim entwickelte sich für den Bauherren Marvin zu einem echten finanziellen Albtraum. Nachdem bereits im Vorfeld immense Mehrkosten durch falsche behördliche Auskünfte und ein erzwungenes Staffelgeschoss entstanden waren, folgte direkt der nächste Nackenschlag.
Dieses Mal stand jedoch nicht die Gemeinde im Fokus, sondern die beauftragte Hausbaufirma Bien-Zenker. Ein bitterer Streit über Sonderwünsche und Vertragsdetails kostete den Bauherren zusätzliche 14.000 Euro Anzahlung sowie Nerven ohne Ende.
„Nachräge sind in der Regel deutlich überzogen, deutlich.“ — Peter Burnickl
Marvin wollte in seinem künftigen Traumhaus für 447.000 Euro moderne Akzente setzen und plante eine umfassende Smart-Home-Vorverkabelung. Er wünschte sich KNX-Kabel in jeder Wand, um Jalousien, Licht und Heizung flexibel steuern zu können.
Bauprofi Dr. Peter Burnickl rät privaten Bauherren heutzutage jedoch vehement von komplexen, kabelgebundenen Bussystemen ab. Der finanzielle Aufwand steht in der Praxis meist in keinem Verhältnis zum tatsächlichen alltäglichen Nutzen.
Neben der Technik scheiterte auch ein vermeintlich simpler Wunsch von Marvins Ehefrau an der Blockadehaltung des Anbieters. Der Wunsch nach einer praktischen Verbindungstür zwischen Garage und Speisekammer wurde von der Baufirma ohne echte Begründung abgelehnt.
Dr. Peter Burnickl erklärt dieses Phänomen mit der grundlegenden Struktur von Systemhaus-Anbietern. Wer ein standardisiertes Kataloghaus für unter 450.000 Euro erwirbt, darf keine maßgeschneiderte Architektenleistung erwarten.
Der Generalunternehmer (GU) kalkuliert seine Preise extrem knapp und verdient sein Geld primär durch die ständige Wiederholung identischer Arbeitsschritte. Individuelle Abweichungen vom Standard stören diesen optimierten Prozess empfindlich.
Der größte und fatalste Fehler im gesamten Bauprozess war jedoch der Zeitpunkt der Vertragsunterschrift. Marvin unterschrieb den bindenden Werkvertrag mit der Hausbaufirma, noch bevor Baurecht überhaupt gesichert war.
Es lag weder eine schriftliche Baugenehmigung noch eine qualifizierte Bauvoranfrage vor, als die Unterschrift unter das Dokument gesetzt wurde. Ein solches Vorgehen gleicht im privaten Hausbau einem unkalkulierbaren Himmelfahrtskommando.
Da das Wunschhaus aufgrund der Vorgaben der Gemeinde nicht gebaut werden durfte und die Baufirma unflexibel blieb, blieb nur die Kündigung. Die geleistete Anzahlung in Höhe von 14.000 Euro war laut Anwalt sofort verloren.
Doch es kam noch deutlich schlimmer für den glücklosen Bauherren. Nur wenige Tage nach der Kündigung flatterte eine zusätzliche Rechnung über stolze 90.000 Euro ins Haus.
„Macht die Planungen mit einem Unabhängigen. Macht eine FLB, definiert das Bausoll hart.“ — Peter Burnickl
Die Baufirma stellte Posten für die bisherige Planung, die Kalkulation sowie den entgangenen Gewinn in Rechnung. Für die Zahlung dieser astronomischen Summe wurde dem Bauherren eine Frist von gerade einmal elf Tagen gesetzt.
Der sogenannte „entgangene Gewinn“ ist in der Baubranche eine weit verbreitete und intensiv praktizierte Disziplin. Baufirmen versuchen bei vorzeitigen Vertragskündigungen regelmäßig, ihre kalkulierte Marge ohne Gegenleistung einzustreichen.
Allerdings müssen Unternehmen diese Forderungen im Falle eines Gerichtsverfahrens bis auf den letzten Cent transparent offenlegen und nachweisen. Häufig scheuen die Firmen diesen Schritt, weshalb viele solcher astronomischen Rechnungen im Sande verlaufen.
Damit private Bauherren nicht in dieselbe existenzbedrohende Falle tappen, gibt es klare Verhaltensregeln. Das wichtigste Gebot lautet: Planen Sie immer unabhängig von der ausführenden Baufirma.
Ein freier Architekt plant das Haus nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Erst mit diesen fertigen Plänen und einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) geht man auf die Suche nach dem passenden Baupartner.
„In unserer Branche ist entgangener Gewinn eine Sportart, Nachträge, Behinderungen.“ — Peter Burnickl
Wer diese elementaren Grundregeln des Bauens missachtet, zahlt am Ende oft sechsstellige Summen an Lehrgeld, ohne jemals einen einzigen Stein bewegt zu haben.
Die Gemeinde hatte ihm fälschlicherweise schriftlich zugesichert, dass zwei Vollgeschosse erlaubt seien, obwohl der Bebauungsplan tatsächlich nur ein Vollgeschoss zuließ.
Da es sich um ein schlüsselfertiges Systemhaus (Kataloghaus) handelte, sind die Prozesse und Bauteile standardisiert, wodurch individuelle Anpassungen fertigungstechnisch oft nicht vorgesehen oder blockiert werden.
Wenn ein Bauherr einen unterzeichneten Werkvertrag kündigt, kann die Baufirma den Gewinn einfordern, den sie bei einer regulären Durchführung des Projekts erwirtschaftet hätte.
Nein, die Baufirma muss im Streitfall vor Gericht detailliert nachweisen und offenlegen, wie sich der entgangene Gewinn zusammensetzt und welche Aufwendungen tatsächlich eingespart wurden.
Bei einer Planung durch die Baufirma verliert der Bauherr die Unabhängigkeit und Flexibilität. Besser ist eine separate, neutrale Planung durch einen freien Architekten.
Eine FLB beschreibt das gewünschte Bausoll funktional und detailliert, sodass Angebote verschiedener Generalunternehmer exakt miteinander verglichen werden können.
Ein Hausbauvertrag sollte erst dann unterschrieben werden, wenn das Baurecht durch eine rechtskräftige Baugenehmigung oder eine verbindliche Bauvoranfrage gesichert ist.
Eine Exit-Klausel ermöglicht dem Bauherrn den Ausstieg aus dem Vertrag gegen eine vorab fest vereinbarte, angemessene Pauschale für bereits erbrachte Planungsleistungen, wodurch astronomische Schadensersatzforderungen verhindert werden.
Es sollte unbedingt ein spezialisierter Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht konsultiert werden, da das Baurecht hochkomplex ist und Allgemein- oder Familienrechtler hier oft an ihre Grenzen stoßen.
Dr. Peter Burnickl rät im privaten Wohnungsbau von teuren kabelgebundenen KNX-Systemen ab, da moderne, kabellose Funk-Lösungen deutlich günstiger sind und einen ähnlichen Nutzen bieten.
Das Transkript für diese Folge wird derzeit vorbereitet.