
Bauprofi Dr. Peter Burnickl analysiert einen fatalen Behördenfehler beim Hausbau, der 100.000 € kostete. So sichern Sie Ihr Bauprojekt richtig ab.
Der private Hausbau ist für die meisten Menschen das größte finanzielle Projekt ihres Lebens und mit erheblichen Emotionen verbunden. Dr. Peter Burnickl betont in seiner Analyse, dass leidenschaftliche Reaktionen völlig verständlich sind, da es um existenzielle Summen geht.
Leider zeigt die Realität, dass Emotionen ein schlechter Ratgeber sind und das persönliche Schicksal der Bauherren für Behörden und Konzerne keine Rolle spielt.
„Ernst und emotional bei uns in der Baubranche schon mal mega cool ist man eigentlich immer. Geht ja meistens um sehr sehr viel Geld.“ — Peter Burnickl
Wer sich ohne tiefgehendes Fachwissen in das Abenteuer Hausbau stürzt, agiert im Grunde wie ein blinder Passagier. Beim Bauen gilt es, das klassische magische Dreieck aus Kosten, Terminen und Qualität stets im Blick zu behalten, wobei die Kostensicherheit die oberste Priorität haben muss.
Im Zentrum dieser Analyse steht der Fall des Bauherren Marvin, der im Mai 2022 einen Hausbauvertrag über 447.000 Euro unterzeichnete. Kurz darauf erwarb er ein Grundstück über eBay Kleinanzeigen und fragte vorab schriftlich bei der Gemeinde nach der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse.
Die Gemeinde bestätigte ihm schriftlich, dass zwei Vollgeschosse erlaubt seien, was exakt der Planung seines Traumhauses entsprach.
Die böse Überraschung folgte jedoch erst Monate später, als die übergeordnete Baubehörde den Bauantrag ablehnte, da laut Bebauungsplan nur ein einziges Vollgeschoss zulässig sei.
Der Fehler lag nachweislich bei einer unzureichend informierten Mitarbeiterin der Gemeinde, doch die finanziellen Konsequenzen dieses Irrtums musste der Bauherr ganz allein tragen.
Dr. Peter Burnickl warnt eindringlich davor, einfachen Zusagen von Gemeindemitarbeitern blind zu vertrauen, selbst wenn diese schriftlich per E-Mail vorliegen. Die rechtliche Struktur im deutschen Baurecht ist hochgradig komplex, und die finale Entscheidungskompetenz liegt fast nie bei der örtlichen Gemeinde, sondern beim zuständigen Landratsamt.
Viele Sachbearbeiter in kleineren Gemeinden sind mit den tiefgreifenden rechtlichen Details schlichtweg überfordert.
Ein schwerer strategischer Fehler von Marvin war es, die Baufinanzierung bereits fest zu vereinbaren, bevor das Baurecht für sein konkretes Vorhaben absolut gesichert war. Diese fehlerhafte Reihenfolge führt dazu, dass die Banken die Kredite bereitstellen, während das Projekt aufgrund von Planungsfehlern stillsteht.
Die Folge sind extrem teure Bereitstellungszinsen, die zusätzlich zur monatlichen Kreditrate und der weiterhin laufenden Miete bezahlt werden müssen.
„Liebe Zuschauer, bitte, bitte immer erst Finanzierungen machen, wenn ihr wirklich 100% Rechtssicherheit habt.“ — Peter Burnickl
Diese finanzielle Doppelbelastung bringt viele Familien an den Rand des Ruins und zwingt sie zu überstürzten Entscheidungen. Dr. Peter Burnickl rät dringend dazu, den Kreditvertrag erst dann zu unterschreiben, wenn alle Angebote vorliegen und die Baugenehmigung erteilt wurde.
Um ein solches finanzielles Desaster von vornherein auszuschließen, ist die Durchführung einer formellen Bauvoranfrage das wichtigste Instrument für jeden Bauherren. Eine solche Anfrage klärt die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks rechtlich verbindlich ab und schützt vor bösen Überraschungen beim eigentlichen Bauantrag.
Das Besondere daran ist, dass man diese Anfrage bereits stellen kann, noch bevor man das Grundstück gekauft hat.
Da die geplanten zwei Vollgeschosse nicht genehmigungsfähig waren, musste Marvin das gesamte Konzept auf ein sogenanntes Staffelgeschoss umplanen lassen. Ein Staffelgeschoss zeichnet sich dadurch aus, dass das obere Stockwerk eine geringere Grundfläche aufweist als das darunterliegende Geschoss.
Diese massive Änderung der Baukonstruktion führte zu einer Kettenreaktion, die zusätzliche Kosten von über 100.000 Euro verursachte.
Der dramatische Verlauf des Projekts zeigt deutlich, dass private Bauherren ohne professionelle Unterstützung auf verlorenem Posten stehen. In seinen Schulungen nutzt Dr. Peter Burnickl eine Grafik, die zeigt, dass der Bauherr auf der einen Seite steht, während alle anderen Akteure eigene Interessen verfolgen.
Als Laie verfügt man schlichtweg nicht über das notwendige Fachwissen, um Verträge auf Augenhöhe zu prüfen.
„Vor Gericht bekommst du nicht recht, du bekommst unparteiisch ein Urteil.“ — Peter Burnickl
Ebenso wie man beim Kauf eines teuren Oldtimers einen Sachverständigen hinzuzieht, sollte auch beim Hausbau immer ein unabhängiger Baubegleiter von Anfang an mit an Bord sein. Nur so lässt sich sicherstellen, dass das eigene Traumhaus nicht zu einer lebenslangen finanziellen Belastung wird.
Obwohl die Gemeinde Marvin schriftlich zwei Vollgeschosse zugesagt hatte, erlaubte der tatsächliche Bebauungsplan der übergeordneten Baubehörde nur ein Vollgeschoss. Der Fehler lag bei einer Falschauskunft einer Gemeindemitarbeiterin.
Ein Vollgeschoss erstreckt sich über die gesamte Grundfläche des Hauses. Ein Staffelgeschoss ist ein zurückgesetztes Obergeschoss, dessen Grundfläche meist nur maximal zwei Drittel des darunterliegenden Geschosses beträgt.
Die Umplanung auf ein Staffelgeschoss, die Vergrößerung der Grundfläche im Erdgeschoss, die teure Abdichtung und die Verzögerungen kosteten Marvin über 100.000 Euro an zusätzlichen Kosten.
Eine Finanzierung sollte erst abgeschlossen werden, wenn 100 % Rechtssicherheit über das Baurecht herrscht und alle konkreten Angebote von Bauunternehmen vorliegen, um Bereitstellungszinsen und Nachfinanzierungen zu vermeiden.
Eine Bauvoranfrage ist eine formlose, rechtsverbindliche Anfrage bei der Baubehörde, ob ein geplantes Vorhaben auf einem bestimmten Grundstück grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Ja, eine Bauvoranfrage kann mit einer einfachen Vollmacht des aktuellen Grundstückseigentümers eingereicht werden, noch bevor man das Grundstück kauft.
Behörden sind rechtlich stark geschützt, und einfache Auskünfte per E-Mail entfalten selten eine bindende Wirkung. Zudem liegt die finale Entscheidungskompetenz meist bei der übergeordneten Baubehörde.
Da das obere Geschoss zurückgesetzt ist, entstehen Flachdach- und Terrassenbereiche, die extrem aufwendig und kostenintensiv gegen Feuchtigkeit abgedichtet werden müssen.
Wenn Pläne aufgrund fehlender Genehmigungsfähigkeit komplett neu gezeichnet werden müssen, entstehen beim Architekten doppelte Planungskosten für die Neuplanung der bereits verworfenen Entwürfe.
Ein unabhängiger Bauprofi schützt den unerfahrenen Bauherren vor Fehlern bei Verträgen, unklarem Baurecht und den gegensätzlichen Interessen von Banken, Behörden und Bauunternehmern.
Das Transkript für diese Folge wird derzeit vorbereitet.