
Jasper Schouw zeigt, wie Sie mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten die Immobilien-Abschreibung legal erhöhen und massiv Steuern sparen können.
In Deutschland schreiben die meisten privaten Vermieter ihre Wohngebäude standardmäßig über einen Zeitraum von 50 Jahren mit jährlich zwei Prozent ab. Jasper Schouw macht im Gespräch deutlich, dass dieser starre gesetzliche Rahmen oft nicht der wirtschaftlichen Realität entspricht. Mit einem professionellen Restnutzungsdauer-Gutachten lässt sich die Abschreibung legal auf bis zu acht Prozent steigern, was Kapitalanlegern erhebliche liquide Mittel sichert.
„Acht von zehn Vermietern zahlen zu viel Steuern und darum geht es bei Restnutzungsdauer-Gutachten.“ — Jasper Schouw
Durch die kürzere Abschreibungsdauer wird das vorhandene Abschreibungsvolumen in einen kürzeren Zeitraum gezogen. Dies erhöht die jährlichen steuerlichen Verluste oder mindert die zu versteuernden Gewinne aus Vermietung und Verpachtung massiv, ohne dass dafür tatsächliche finanzielle Mittel abfließen müssen.
Der Werdegang von Jasper Schouw ist vielseitig und durch Vertriebe geprägt. Nach seinem betriebswirtschaftlichen Studium und Stationen im Ausland baute er für Personalberatungen wie Michael Page große Teams im Bereich Interim-Management auf. Später wechselte er als COO zu Freelance.de, um digitale Marktplätze mitzugestalten, bevor er 2018 seine erste eigene Kapitalanlage erwarb.
Seine persönlichen Erfahrungen machten ihm schnell klar, dass die Steueroptimierung im aktuellen Marktumfeld der entscheidende Hebel ist, um die Rentabilität von Bestandsimmobilien zu sichern.
Da eine höhere Abschreibung die Steuerlast der Steuerzahler massiv senkt, stoßen solche Anträge bei den Finanzämtern selten auf Gegenliebe. Schouw betont, dass die Behörden strenge formale Anforderungen stellen, um diese Steuersparmodelle zu erschweren, obwohl die Gesetzeslage dazu absolut eindeutig ist.
„Das Finanzamt wehrt sich dagegen. Ich würde mal sagen, also Finanzämter hassen diesen Trick.“ — Jasper Schouw
Die strengeren Richtlinien nach jüngsten BFH-Urteilen betreffen vor allem die Qualifikation der Gutachter. Private Eigentümer können die Restnutzungsdauer nicht selbst schätzen oder ohne zertifizierten Nachweis einreichen. Ein gültiges Gutachten verlangt zwingend die Unterschrift eines öffentlich bestellten, vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen.
Nicht jede Immobilie profitiert gleichermaßen von einer Neubewertung der Nutzungsdauer. Schouw nennt klare Kriterien für die Sinnhaftigkeit eines solchen Gutachtens, wobei das Alter des Gebäudes eine entscheidende Rolle für den Erfolg spielt.
„Umso älter, umso besser. Also das heißt, alle, die auf jeden Fall nach 85 älter sind, für die lohnt es sich sehr dringend.“ — Jasper Schouw
Liegt die letzte fundamentale Modernisierung bereits Jahrzehnte zurück, steigen die Chancen auf ein hervorragendes Abschreibungsergebnis massiv an.
Die Hürde für interessierte Vermieter soll so gering wie möglich gehalten werden. Auf Schouws Plattform können Eigentümer in wenigen Minuten eine kostenlose Ersteinschätzung einholen.
Der zeitliche Aufwand für den Eigentümer beschränkt sich nach Schouws Erfahrung auf meist weniger als eine halbe Stunde für das Zusammensuchen der Unterlagen.
Der finanzielle Hebel wird an einem konkreten Rechenbeispiel deutlich. Angenommen, eine Wohnung hat einen Gebäudeanteilswert von 200.000 Euro und wird bisher mit zwei Prozent (4.000 Euro jährlich) abgeschrieben.
Wird die Nutzungsdauer durch das Gutachten auf 28 Jahre verkürzt, steigt der Abschreibungssatz auf rund 3,57 Prozent an. Das entspricht einer jährlichen Abschreibung von 7.150 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent spart der Investor so jährlich über 1.300 Euro an cashwirksamer Einkommensteuer ein. Da die Gutachtenkosten für kleine Objekte nettopreislich im dreistelligen Bereich liegen, amortisiert sich die Investition meist in wenigen Monaten.
Wer seine Immobilie bereits seit 20 Jahren besitzt, hat einen Großteil der ursprünglichen Anschaffungskosten abgeschrieben. In solchen Fällen bringt eine bloße Verkürzung der Restnutzungsdauer der verbliebenen geringen Restwerte oft nur wenig Mehrwert.
Diese juristischen Gestaltungskonzepte erlauben es, stille Reserven steuerfrei zu heben und gleichzeitig die jährliche Steuerbelastung stark zu drücken.
In Zeiten gestiegener Zinsen und sinkender Handelsvolumina rückt die Bestandsoptimierung in den Fokus erfolgreicher Investoren. Schouw und Schmid raten der Branche, in der aktuellen Marktphase einen kühlen Kopf zu behahren, da der Nachfragedruck nach Wohnraum unverändert hoch bleibt.
Es ermittelt die tatsächliche wirtschaftliche verbleibende Nutzungsdauer einer Immobilie, um die steuerliche Abschreibung über die üblichen 50 Jahre hinaus rechtssicher zu verkürzen.
In der Spitze können Abschreibungssätze von bis zu 8,3 Prozent erzielt werden, was einer verbleibenden Nutzungsdauer von 12 Jahren entspricht.
Aufgrund der Rechtslage und eindeutiger Urteile müssen Finanzämter konforme Gutachten anerkennen, sofern sie von zertifizierten oder öffentlich bestellten Sachverständigen erstellt wurden.
Nein. Gesetzlich ist ein qualifizierter Nachweis durch einen zertifizierten oder öffentlich bestellten Gutachter vorgeschrieben.
Besonders vorteilhaft sind vermietete Wohngebäude mit dem Baujahr 1985 und älter, die noch nicht vollumfänglich kernsaniert wurden.
Nein, das Gutachten kann nur für vermietete Objekte oder den fremdvermieteten Teil einer Immobilie (z. B. Einliegerwohnung) steuerlich genutzt werden.
Für Eigentumswohnungen und Gebäude bis zu einer Fläche von 299 Quadratmetern liegen die Kosten standardmäßig bei 895 Euro brutto.
Ja, die Kosten für das Gutachten können im Rahmen der Steuererklärung voll als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Dies bezeichnet den steuerfreien Verkauf einer Immobilie an den Ehepartner zu aktuellen Marktpreisen, um neues Abschreibungsvolumen und neue Schuldzinsen steuerlich zu heben.
Dabei werden privat gehaltene Immobilien grunderwerbsteuerneutral in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft eingebracht, um ein aktuelles Abschreibungsvolumen zu generieren.
Das Transkript für diese Folge wird derzeit vorbereitet.