
Mietpreisbremse, Baugesetz-Reform & Spekulationsfrist: Matthias Holzmann analysiert die Immobilien-Agenda 2025 im neuen Koalitionsvertrag.
Der neue Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU setzt im Bereich des Wohnungsbaus völlig neue Prioritäten für die kommenden Jahre. Auffällig ist vor allem das bewusste Fehlen der konkreten Zielzahl von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr, die noch im alten Vertrag der Ampel-Koalition festgeschrieben war. Die neue Regierung hat diese Kennzahl gestrichen, nachdem in der Realität jährlich oft nur knapp 200.000 Einheiten fertiggestellt wurden.
Das übergeordnete Ziel der neuen Partnerschaft stützt sich auf eine Trias an Anforderungen, die für die deutsche Wohnungslandschaft elementar sind:
Trotz des bewussten Verzichts auf starre Quoten im Koalitionsvertrag besteht in der Realität ein gewaltiger Druck auf den Ballungsraum-Märkten. Um den aktuellen Mangel von schätzungsweise 700.000 bis zu einer Million fehlenden Wohnungen auszugleichen, müssten laut Branchenexperten bis zum Jahr 2030 jährlich mindestens 320.000 Einheiten neu entstehen. Da Deutschland ein klassisches Mieterland ist, in dem über 50 Prozent der Menschen zur Miete wohnen und monatlich 28 Millionen Mieten überwiesen werden, hat dieses Thema höchste gesellschaftliche Sprengkraft.
Um den schleppenden Neubau spürbar zu beschleunigen, setzt die Koalition auf den sogenannten Wohnungsbau-Turbo. Ein zentrales Element dieser neuen Strategie ist die grundlegende Überarbeitung des altehrwürdigen Baugesetzbuches (BauGB). Bereits in den ersten 100 Tagen nach der Wahl und der erfolgreichen Regierungsbildung soll ein erster neuer Gesetzesentwurf vorgelegt werden, um langwierige Planungs- und Genehmigungsprozesse radikal zu verkürzen.
„Wir brauchen jetzt wirklich einen vernünftigen Gesetzesentwurf für das Baugesetzbuch.“ — Matthias Holzmann
Neben der bürokratischen Entschlackung rücken weitere praxisnahe Konzepte in den Fokus der Gesetzgeber:
Durch die Einbindung von Experten aus der Praxis will die Politik verhindern, dass theoretische Gesetze am realen Bedarf vorbeischießen. Nur durch ein vereinfachtes Baurecht können Baukosten gesenkt werden, was letztlich auch zu bezahlbareren Mieten im Neubaubereich führt.
Für private Kapitalanleger und professionelle Immobilieninvestoren hält der Koalitionsvertrag eine besonders erfreuliche Nachricht bereit. Die im Vorfeld von Seiten der SPD stark diskutierte Abschaffung der Spekulationsfrist ist endgültig vom Tisch. Diese wichtige Entscheidung sichert dem gesamten Immobilienmarkt ein hohes Maße an Stabilität und langfristiger Attraktivität für privates Kapital.
„Die Spekulationsfrist bleibt, also nach zehn Jahren kann man weiterhin steuerfrei eine Immobilie verkaufen.“ — Matthias Holzmann
Dieser Aspekt ist für die Erreichung der wohnungspolitischen Ziele von fundamentaler Bedeutung:
Das hochemotionale Thema der Mietendeckelung und Mietpreisbegrenzung war einer der härtesten Verhandlungspunkte zwischen den Koalitionspartnern. Als Kompromisslösung wurde vereinbart, die bundesweit existierende Mietpreisbremse um weitere vier Jahre zu verlängern. Dies soll Mieter in Ballungsräumen vor unkontrollierbaren Preissteigerungen schützen, birgt jedoch das Risiko, Investoren bei Neuninvestitionen abzuschrecken.
Aus Sicht der Immobilienwirtschaft ist jedoch eine andere Detailentscheidung im Vertrag von enormer Bedeutung:
Vielmehr soll versucht werden, die klassische Balance zwischen Mieterschutz und Investitionsanreiz zu wahren. Ein reines Verbotssystem ohne Anreize führt, wie das historische Beispiel Kuba zeigt, langfristig zu einem massiven Verfall der Bausubstanz.
Ein spürbarer Dämpfer für Käufer von älteren Immobilien ist die geplante Neuregelung der Modernisierungsumlage sowie die geplante Reform des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG). Künftig soll der Anteil ökologischer Sanierungskosten, den ein Vermieter im Nachgang einer Modernisierung direkt auf die monatliche Kaltmiete der Mieter umlegen darf, gesetzlich abgesenkt werden.
Diese Entwicklung führt zu einer spürbaren Marktverschiebung, die besonders bei Bestandsobjekten sichtbar wird:
Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft das kommunale Vorkaufsrecht. Den Kommunen sollen künftig erweiterte Vorkaufsrechte eingeräumt werden, insbesondere in speziell ausgewiesenen Milieuschutzgebieten sowie bei akut verwahrlosten Immobilien oder Schrottimmobilien. Auf diese Weise soll die fortschreitende Gentrifizierung in Trendvierteln eingedämmt und bauliche Verwahrlosung gestoppt werden.
Um den Wohnungsneubau dennoch nicht abzuwürgen, setzt der Koalitionsvertrag verstärkt auf innovative Kooperationen:
Neben den großen strategischen Hebeln enthält der Koalitionsvertrag eine Vielzahl von kleineren Regulierungen, die den Alltag von privaten Vermietern stark beeinflussen werden. So stehen die an die Inflationsrate gekoppelten Indexmieten vor einer umfassenden Neuregulierung. Auch das beliebte Geschäftsmodell der Kurzzeitvermietung über Online-Plattformen wie Airbnb soll bundesweit weiter reglementiert werden, um Wohnraumverlust zu verhindern.
„Wenn wir zu wenig Wohnungen haben, zu wenig von etwas da, dann steigen die Preise.“ — Matthias Holzmann
Zu den wichtigsten administrativen Instrumenten der kommenden Jahre gehören:
Insgesamt zeigt sich die geplante Immobilien-Agenda für das Jahr 2025 ausgewogen, blockiert jedoch nach Einschätzung vieler Experten den schnellen und dringend benötigten Massenfertigstellungsprozess. Investoren sind gut beraten, die ersten 100 Tage der neuen Gesetzgebung penibel zu analysieren, um Chancen im geförderten Neubau und in Partnerschaftsmodellen optimal zu nutzen.
Die Spekulationsfrist von zehn Jahren bleibt unverändert bestehen. Der von der SPD geforderte Wegfall dieser Frist wurde abgewendet, sodass Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen nach zehn Jahren Haltedauer weiterhin komplett steuerfrei sind.
Die Mietpreisbremse wird im neuen Koalitionsvertrag um weitere vier Jahre verlängert. Sie soll Mieter in Märkten mit angespanntem Wohnungsbau vor unkontrolliert steigenden Mieten schützen.
Nein, eine Öffnungsklausel für die Bundesländer ist nicht vorgesehen. Das verhindert, dass Bundesländer eigene Gesetze erlassen können, was bundesweit für einheitliche und verlässliche Spielregeln sorgt.
Innerhalb der ersten 100 Tage der neuen Regierung soll ein Gesetzesentwurf zur Überarbeitung des Baugesetzbuches (BauGB) vorgelegt werden. Ziel ist eine spürbare Beschleunigung und Entbürokratisierung von Planungs- sowie Genehmigungsverfahren.
Der Gebäudetyp E soll rechtssicheres Bauen abseits teurer und starrer Komfortstandards ermöglichen. Dadurch können Planungs- und Baukosten gesenkt werden, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu erleichtern.
Künftig sollen energetische Sanierungskosten steuerlich und rechtlich weniger stark auf die Mieter umgelegt werden können. Dies mindert die Attraktivität von Investitionen in Bestandsimmobilien und verschiebt den Markt weiter in Richtung Neubau.
Der nationale Mietenbericht soll einen staatlichen Überblick über Durchschnittsmieten in ganz Deutschland schaffen, um für mehr Markttransparenz bei Mietern und Vermietern zu sorgen.
Kommunen erhalten ein erweitertes Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten sowie beim Erwerb von akut sanierungsbedürftigen Schrottimmobilien, um Gentrifizierung vorzubeugen.
Public-Private Partnerships sollen intensiv gefördert werden, um städtische Wohnbaugesellschaften und private Bauträger für kombinierte Großprojekte (z. B. Quartiere mit integrierten Kitas und Schulen) zusammenzubringen.
Ja, der Koalitionsvertrag sieht vor, Indexmieten neu zu regulieren und Zeitmietverträge sowie Kurzzeitvermietungen (wie über Airbnb) auf den Prüfstand zu stellen bzw. strenger zu überwachen.
Das Transkript für diese Folge wird derzeit vorbereitet.