Alle Real Estate Lounge Episoden
    Real Estate Lounge · 25. September 2025

    Immobilienkauf ohne Risiko: Tipps vom Anwalt

    25. September 2025 53 Min. 7 Min. Lesezeit
    Die erste Immobilien ohne Risiko kaufen: So schützt du dich rechtlich

    Kapitel

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Notar prüft beim Immobilienkauf nur formelle Aspekte, weshalb Käufer den Zustand des Objekts und relevante Dokumente eigenständig prüfen müssen.
    • Käufer sollten den Kaufpreis erst zahlen, wenn die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, um finanzielle Risiken zu vermeiden.
    • Die Schlüsselübergabe und der Einzug sollten für den Verkäufer aus Sicherheitsgründen ausnahmslos erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgen.
    • Besondere Zusicherungen aus dem Exposé, wie die genaue Wohnfläche oder zugesagte Eigenschaften, müssen zwingend in den Kaufvertrag aufgenommen werden.
    • Die Immobilienfinanzierung sollte vor dem Notartermin fixiert werden, da Darlehensverträge innerhalb von zwei Wochen kostenfrei widerrufbar sind, Kaufverträge jedoch nicht.
    SpotifyApple Podcasts

    Wie gelingt der Immobilienkauf ohne Risiko? Anwalt Johannes Huber erklärt, worauf Sie achten müssen und warum der Notar allein nicht ausreicht.

    Warum der Notar allein beim Immobilienkauf keine Sicherheit garantiert

    Beim Kauf einer Immobilie verlassen sich viele Erstkäufer blind auf den Notar. In Deutschland gilt der Notar traditionell als Instanz, die für einen rechtlich einwandfreien Ablauf des Kaufs sorgt. Doch dieser Glaube greift zu kurz, da der Aufgabenbereich eines Notars gesetzlich streng begrenzt ist. Er prüft primär die formellen Gegebenheiten wie die aktuellen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch und das Vorhandensein von Lasten oder Grundschulden. Er beurteilt jedoch weder den baulichen Zustand der Immobilie noch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Investments.

    „Der Notar schaut schon aufs Grundbuch, wer ist Eigentümer, sind Rechte drin, aber da hört es dann auch mehr oder weniger schon auf.“ — Johannes Huber

    Für Käufer bedeutet dies, dass gravierende Risiken unentdeckt bleiben können, wenn sie sich ausschließlich auf das Notariat verlassen. Der Notar prüft beispielsweise nicht, ob die tatsächliche Quadratmeterzahl mit den Angaben im Exposé übereinstimmt. Er liest in der Regel auch keine Protokolle der Eigentümerversammlung oder die Teilungserklärung im Detail durch, um versteckte Kostenfallen für Sie zu identifizieren. Ein Notar verhält sich stets neutral und darf keine der beiden Vertragsparteien einseitig beraten oder bevorteilen.

    Ein Horrorszenario aus der Praxis: Schlüsselübergabe vor Kaufpreiszahlung

    Wie wichtig eine wasserdichte Vertragsgestaltung und das Einhalten von Grundregeln sind, zeigt ein extremes Praxisbeispiel von Immobilienanwalt Johannes Huber. Ein unbedachter Fehler bei der zeitlichen Abfolge von Einzug und Bezahlung führte hier zu einem zweijährigen Rechtsstreit, der für die Verkäuferseite existenzbedrohend war. Die Verkäuferin befand sich in Haft und war dringend auf den Erlös angewiesen, weshalb ihre unerfahrenen Kinder den Verkauf abwickelten. Sie ließen sich von einer Käuferin ködern, die einen deutlich höheren Preis bot, jedoch die Bedingung stellte, direkt nach dem Notartermin einzuziehen.

    Diesem Wunsch wurde vertraglich zugestimmt, woraufhin die Käuferin zwar das Haus bezog, den Kaufpreis jedoch niemals überwies. Stattdessen erfand sie angebliche Wasserschäden und legte gefälschte Rechnungen in falscher Reihenfolge vor, um die Nichtzahlung zu rechtfertigen. Bis zur zwangsweisen Räumung vergingen über zwei Jahre, in denen das Objekt durch mangelnde Pflege und unkontrollierte Tierhaltung massiv an Wert verlor. Aus diesem Fall leiten sich zwei eiserne Regeln ab:

    • Zahlungs-Reihenfolge: Der Käufer sollte den Kaufpreis erst überweisen, wenn die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist.
    • Schlüsselübergabe: Der Verkäufer sollte dem Käufer die Schlüssel und den Zutritt erst gewähren, wenn der Kaufpreis vollständig eingegangen ist.

    „Erst zahlen, wenn Auflassungsvormerkung im Grundbuch steht, und der Verkäufer lässt den Käufer erst nach Kaufpreiszahlung in die Immobilie.“ — Johannes Huber

    Die wichtigsten Dokumente: Was Käufer abseits des Vertrags prüfen müssen

    Ein häufiger Fehler von Laien besteht darin, die gesamte Aufmerksamkeit auf den reinen Entwurf des Kaufvertrags zu lenken. Der Vertrag selbst ist jedoch oft formal fehlerfrei, bildet aber womöglich nicht die Realität des Kaufobjekts ab. Um böse Überraschungen zu vermeiden, müssen Kaufinteressenten eine Reihe von Dokumenten akribisch prüfen und mit dem Ist-Zustand abgleichen. Das Exposé des Maklers dient hierbei als erster Anhaltspunkt, muss aber inhaltlich verifiziert werden.

    Besondere Vorsicht ist beim Kauf einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geboten, da Sie hier rechtliche und finanzielle Verpflichtungen eingehen. Folgende Dokumente sollten Sie zwingend einfordern und prüfen:

    • Grundbuchauszug: Zeigt aktuelle Belastungen, Vorkaufsrechte und die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse an.
    • Teilungserklärung und Aufteilungsplan: Definieren präzise, welche Räume, Kellerabteile oder Stellplätze rechtlich zu Ihrer Wohnung gehören.
    • Protokolle der Eigentümerversammlungen: Geben Aufschluss über anstehende Sanierungen, den Zustand der Instandhaltungsrücklage und das soziale Klima in der WEG.
    • Beschlusssammlung: Enthält alle historisch getroffenen und weiterhin gültigen Beschlüsse der Gemeinschaft im Überblick.

    Anwaltliche Begleitung im Vergleich zur neutralen Notarrolle

    Eine professionelle anwaltliche Beratung unterscheidet sich grundlegend von der Tätigkeit eines Notariats. Während der Notar als unparteiischer Vermittler fungiert, vertritt ein Immobilienanwalt exklusiv die Interessen seines Mandanten, meist des Käufers. Dies ermöglicht es, maßgeschneiderte Klauseln in den Vertrag einzubringen, die den Käufer vor spezifischen Risiken des individuellen Objekts schützen. Ein Rechtsanwalt betrachtet den Kaufvorgang ganzheitlich und verknüpft rechtliche Klauseln mit praktischen Fragen der Abwicklung.

    Ein typischer Fall für anwaltliche Unterstützung ist der Erwerb von einer Erbengemeinschaft, bei dem noch nicht alle Erben im Grundbuch stehen. Hier drohen lange Verzögerungen durch das Nachlassgericht, die im schlimmsten Fall Bereitstellungszinsen bei der finanzierenden Bank auslösen können. Ein versierter Anwalt sorgt dafür, dass Finanzierungsbedingungen und Kaufvertragsabwicklung zeitlich perfekt harmonieren. Er berät zudem bezüglich des Widerrufsrechts bei Darlehensverträgen, um existenzielle Risiken zu minimieren.

    Eigenheim oder Kapitalanlage: Der psychologische Disziplin-Effekt

    In der Immobilienbranche wird oft diskutiert, ob der Kauf eines Eigenheims wirtschaftlich sinnvoller ist als das Wohnen zur Miete bei gleichzeitiger Kapitalanlage. Johannes Huber vertritt hier eine klare Position: Das Eigenheim besitzt einen unschätzbaren psychologischen Vorteil, den reine Zahlenmodelle oft übersehen. Wer eine Immobilie zur Selbstnutzung erwirbt, baut eine tiefe emotionale Bindung auf und investiert bewusster in die Ausstattung und den Erhalt.

    „Ein Eigenheim zu kaufen hat einfach einen wahnsinnigen Disziplinierungseffekt auf das eigene Ausgabeverhalten und Sparverhalten.“ — Johannes Huber

    Dieser Disziplinierungseffekt führt statistisch dazu, dass Eigentümer im Alter über ein deutlich höheres Vermögen verfügen als lebenslange Mieter. Die monatliche Verpflichtung zur Tilgung des Darlehens wirkt wie ein erzwungener Sparplan, der Konsumausgaben effektiv eindämmt. Zudem sorgt das Eigenheim für Unabhängigkeit von Mietpreissteigerungen und schützt vor dem Risiko einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters. Das Wohnen im Eigentum ermöglicht es, das Lebensumfeld völlig frei nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen zu gestalten.

    Finanzielle Machbarkeit: Wie viel Immobilie passt ins eigene Budget?

    Bevor der Suchprozess startet, müssen Kaufinteressenten ihre finanzielle Belastbarkeit realistisch einschätzen. Als solide Grundlage für ein solches Vorhaben gilt ein Eigenkapitalanteil von mindestens 20 Prozent des Kaufpreises. In Zeiten gestiegener Zinsen sind 110-Prozent-Finanzierungen, bei denen auch die Kaufnebenkosten voll finanziert werden, kaum noch am Markt realisierbar. Das Eigenkapital sollte mindestens die Nebenkosten wie Notar, Grunderwerbsteuer und Makler sowie einen Teil des Kaufpreises abdecken.

    Um das maximale Budget zu ermitteln, können zwei unterschiedliche Herangehensweisen genutzt werden:

    • Eigenkapital-Methode: Die Berechnung des Kaufpreisrahmens basierend auf dem vorhandenen, frei verfügbaren Eigenkapital unter Berücksichtigung der Beleihungsgrenzen.
    • Haushaltsrechnung-Methode: Der Abgleich der aktuellen Kaltmiete und der monatlichen Sparrate mit der zu erwartenden Darlehensrate bei der Bank.

    Generationswechsel: Steuerfreie Immobilienübertragung mit Weitblick

    Ein weiteres zentrales Tätigkeitsfeld im Immobilienrecht ist die geplante Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation. Viele Eigentümer schieben dieses Thema zu lange vor sich her, was im Erbfall zu einer hohen Steuerlast für die Hinterbliebenen führen kann. Durch eine frühzeitige Schenkung lassen sich die gesetzlichen Freibeträge optimal ausnutzen, die alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden können. Pro Kind und Elternteil liegt dieser Freibetrag bei 400.000 Euro, was bei zwei Elternteilen bereits 800.000 Euro steuerfreien Transfer ermöglicht.

    Um sich selbst im Alter abzusichern, greifen Eigentümer bei der vorzeitigen Übertragung häufig auf das Instrument des Niesbrauchs zurück. Der Schenkende behält dadurch das Recht, die Immobilie weiterhin selbst zu bewohnen oder die Mieteinnahmen daraus zu erzielen. Wirtschaftlich bleibt er der Nutznießer, während das Eigentum bereits rechtlich auf das Kind übergeht. Dies mindert zudem den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich, wodurch noch größere Vermögenswerte steuerfrei übertragen werden können.

    Strukturierte Begleitung: Buch und Online-Kurs als Sicherheitsnetz

    Um angehenden Immobilienkäufern den Einstieg zu erleichtern, hat Johannes Huber sein Wissen in verschiedenen Formaten aufbereitet. Neben seiner anwaltlichen Beratung hat er einen umfassenden Online-Kurs entwickelt und schreibt an einem Fachbuch mit dem Titel „Game Changer Eigenheim“. Diese Angebote richten sich an Menschen, die sich weitreichend auf ihren ersten Kauf vorbereiten und Fehler vermeiden wollen. Der 13-teilige Videokurs bietet strukturierte Lektionen zu allen Phasen des Immobilienkaufs und enthält wertvolle Checklisten sowie Excel-Tools zur Budgetberechnung.

    Der Kurs deckt wichtige Themenfelder ab, die von der Suche über die Verhandlung bis hin zu Finanzierung und rechtlicher Prüfung reichen. Für Unentschlossene stehen Vorschau-Videos zur Verfügung, zudem wird eine 100-Tage-Geld-zurück-Garantie angeboten, um das Risiko für Käufer zu minimieren. Auch bei akutem Zeitmangel vor einem spontanen Notartermin ist eine professionelle anwaltliche Überprüfung von Verträgen innerhalb kürzester Zeit möglich. Eine strukturierte Vorbereitung von zwei Wochen ist jedoch der sicherste Weg zu einer rechtlich wasserdichten Abwicklung.

    Passend dazu: Ardi Goldman: Warum Immobilien Produkte sein müssen · Immobilien 2025: Dominik Benner über Wohnbau & P5-Kongress · Bezahlbares Wohnen: Wie Bauen wieder günstiger wird · Bruder Paulus: Menschliche Werte in der Immobilienbranche · Immobilien-Portfolio aufbauen mit System: Hebel & Steuern · Krise der Projektentwickler: Prof. Dr. Michael Becken

    Häufige Fragen

    Warum reicht die Prüfung des Notars beim Immobilienkauf nicht aus?

    Der Notar prüft nur formelle Aspekte wie die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch. Er kennt das reale Objekt nicht, prüft keine Bauschäden, keine Teilungserklärungen im Detail oder die Beschlüsse der Eigentümerversammlung.

    Wann sollte der Käufer den Kaufpreis beim Immobilienkauf bezahlen?

    Der Käufer sollte erst dann zahlen, wenn die Auflassungsvormerkung erfolgreich zu seinen Gunsten im Grundbuch eingetragen wurde, um sicherzustellen, dass die Immobilie nicht anderweitig belastet oder verkauft wird.

    Wann darf der Verkäufer dem Käufer die Schlüssel übergeben?

    Der Verkäufer sollte die Schlüssel und damit den Zutritt zur Immobilie ausnahmslos erst nach dem vollständigen Erhalt des vereinbarten Kaufpreises übergeben.

    Sind Angaben im Immobilien-Exposé rechtlich bindend?

    Nein, das Exposé hat keine rechtliche Bindung. Wichtige Versprechungen oder Eigenschaften aus dem Exposé müssen zwingend direkt in den notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden.

    Welche Unterlagen muss ich beim Kauf einer Eigentumswohnung prüfen?

    Neben dem Kaufvertrag sind der Grundbuchauszug, die Teilungserklärung, Aufteilungspläne, die Beschlusssammlung sowie die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre entscheidend.

    Warum sollte die Immobilienfinanzierung vor dem Notartermin stehen?

    Ein Darlehensvertrag kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, falls der Immobilienkauf scheitert. Ein unterschriebener Kaufvertrag hingegen ist bindend und lässt sich nicht einfach rückgängig machen.

    Wie viel Eigenkapital ist für einen Immobilienkauf ideal?

    Als Faustregel gelten mindestens 20 Prozent Eigenkapital vom Kaufpreis, um eine solide Finanzierung aufzustellen und die Kaufnebenkosten sowie einen Teil des Kaufpreises abzudecken.

    Was ist der Vorteil eines Eigenheims gegenüber einer Mietwohnung?

    Neben der emotionalen Freiheit und der Sicherheit vor Eigenbedarfskündigungen hat das Eigenheim einen starken Disziplinierungseffekt auf das Spar- und Ausgabeverhalten, was langfristig den Vermögensaufbau fördert.

    Wie läuft eine steueroptimierte Immobilienübertragung an Kinder ab?

    Durch eine frühzeitige Schenkung mit Niesbrauchsrecht können Freibeträge (z. B. 400.000 Euro pro Kind und Elternteil) alle 10 Jahre neu ausgenutzt werden, um Schenkungsteuer zu vermeiden.

    Was muss ich tun, wenn mein Notartermin bereits kurz bevorsteht?

    Auch kurzfristige Beratungen (z. B. innerhalb von 24 bis 48 Stunden) sind bei einem spezialisierten Immobilienanwalt möglich, idealerweise sollte für eine ausführliche Prüfung jedoch eine Vorlaufzeit von zwei Wochen eingehalten werden.

    Transkript

    Das Transkript für diese Folge wird derzeit vorbereitet.